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Wahlen

Allgemein

Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Kraft getreten. Artikel 29 der UN-BRK garantiert behinderten Menschen die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. Gleichzeitig beschreibt die Konvention die Pflicht der Vertragsstaaten sicherzustellen, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Für den Landesbehindertenbeauftragten sind im Bereich Wahlen unter anderem die folgenden Punkte in Bezug auf den Senat von großer Wichtigkeit:

  • das Wahlrecht ist ein menschenrechtlich abgesichertes Staatsbürgerrecht
  • das Recht zu wählen und gewählt zu werden ist nicht irgendein Recht, sondern in einem demokratischen Gemeinwesen ist es das politische Grundrecht
  • behinderte Menschen auf Augenhöhe beteiligen
  • Beteiligungsprozesse in allen Politikbereichen inklusiv gestalten

Wahlaufruf: Zeichen setzen für Demokratie und Menschenwürde

Foto der Beauftragten von Bund und den Ländern
Foto: Stefanie Kutil

Anlässlich der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen rufen die Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern dazu auf, wählen zu gehen und mit der Stimmabgabe ein klares Bekenntnis zur Demokratie zu verbinden.
Wir feiern in diesen Tagen den 75. Geburtstag unserer Verfassung und auch 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Gleichzeitig nehmen die Beauftragten wahr, dass Hass, Hetze und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zunehmen. Dem muss entschieden entgegengetreten werden, denn wer Menschen mit Behinderungen angreift, greift unsere demokratischen Grundwerte an. Die Menschenwürde ist oberster Wert unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung. Sie gilt für alle Menschen.
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern rufen dazu auf: „Stärken Sie unsere Demokratie, nutzen Sie als Wahlberechtigte Ihre Stimme bei der Europawahl am Sonntag sowie bei den anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen! Achten Sie darauf, welches Menschen- und Wertebild die Parteien vertreten!“
Pressemitteilung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern anlässlich der anstehenden Wahlen (pdf, 435.6 KB)

Landesbehindertenbeauftragter formuliert Anforderungen an den Koalitionsvertrag 2023

Ende Mai 2023 hat der Landesbehindertenbeauftragte den Verhandlungsführer:innen der Parteien ein Papier zugeleitet, in dem er seine Anforderungen an eine Koalitionsvereinbarung formuliert hat. Die Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft soll ein politischer Handlungsschwerpunkt des neuen Senats werden. Behindertenpolitik soll als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe des gesamten Senats im Sinne eines Disability Mainstreamings verankert werden. Behindertenpolitik ist an der gleichberechtigten Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen ausgerichtet und beachtet intersektionale Zusammenhänge.
Für alle Politikfelder wurden konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert, die dazu beitragen sollen, Strukturen zugunsten gleichberechtigter Teilhabe zu verändern.

Bürgerschaftswahl 2019 – Angebot in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache

Am 26. Mai 2019 findet im Land Bremen die Landtagswahl, die Kommunalwahl und ein Volksentscheid statt. Gleichzeitig findet die Europawahl statt.
Radio Bremen hat dies zum Anlass genommen und Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache erstellt. Mehr

Bürgerschaftsausschuss hält einstimmig die Anknüpfung des Wahlrechts an das Betreuungsrecht für nicht sachgerecht

Ende Januar 2018 wurde bekannt, dass der nichtständige Ausschuss "Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts" einstimmig die Anknüpfung des Wahlrechts an das gesetzliche Betreuungsrecht für nicht sachgerecht hält und der Bürgerschaft empfiehlt, die entsprechende
Norm des Wahlgesetzes (§ 2 Ziffer 2) ersatzlos zu streichen. In der Erläuterung heißt es unter anderem:
"Der Landesteilhaberat hat für die Freie Hansestadt Bremen bereits im Frühjahr 2017 die Bürgerschaft aufgefordert, den Ausschluss betreuter Menschen aufzuheben. Der Ausschuss hat hierzu den Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Dr. Steinbrück, angehört. Dieser hat ebenfalls betont, dass ein derartig weit gefasster Ausschluss mit der Behindertenrechtskonvention nicht in Einklang stehe."

Das Team des Landesbehindertenbeauftragten begrüßt die Auffassung des Ausschusses ausdrücklich und freut sich, dass die langjährige Debatte - zumindest auf Landesebene - damit aller Voraussicht nach in Kürze erfolgreich abgeschlossen ist.

Bekanntmachung der Stellungnahme des Landesteilhabebeirats zum Ausschluss vom Wahlrecht

Joachim Steinbrück und Björn Tschöpe
Joachim Steinbrück und Björn Tschöpe

Im Nachgang der Versendung der Stellungnahme des Landesteilhabebeirats zum Ausschluss vom Wahlrecht an die Mitglieder des nichtständigen Ausschusses „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“, fand im Juni 2017 ein Gespräch zwischen Joachim Steinbrück und Björn Tschöpe (Vorsitzender des Ausschusses) statt. In dem Gespräch ging es unter anderem um die Abschaffung des Ausschluss vom Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie um die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Thematik. Abschließend bat der Landesbehindertenbeauftragte um Teilnahme an einer Sitzung des gesamten Wahlrechtsausschuss, um den Mitgliedern die Haltung des Landesteilhabebeirats zu erläutern. Der Bitte ist der Ausschuss mit der Einladung zur Sitzung am 12. September nachgekommen.

Landesteilhabebeirat gibt Stellungnahme zum Ausschluss vom Wahlrecht ab

Joachim Steinbrück und Dirk Mitzloff
Joachim Steinbrück und Dirk Mitzloff

Im Frühjahr 2017 nahm Dirk Mitzloff, aus dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten Schleswig-Holsteins an der Sitzung des Landesteilhabebeirats teil. Mit der letzten Landtagswahl wurde der Ausschluss vom Wahlrecht in Schleswig-Holstein abgeschafft. Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Landesteilhabebeirats, sprachen sich die stimmberechtigten Mitglieder einstimmig dafür aus, ein Schriftstück an den Wahlrechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft aufzusetzen, in welchem ebenfalls gefordert wird, dass der Ausschluss vom Wahlrecht auch im Bundesland Bremen gestrichen wird.

Gemeinsames Papier der Landesbehindertenbeauftragten und der Beauftragten der Bundesregierung zum Ausschluss vom Wahlrecht

Im Frühjahr 2017 forderten die Landesbehindertenbeauftragten und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Schaffung eines inklusiven Wahlrechts - noch vor der Bundestagswahl. In dem gemeinsamen Papier thematisieren die Beauftragten den Ausschluss von Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Das Papier wurde auf Bundesebene an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages versendet.

Gemeinsames Positionspapier der Landesbehindertenbeauftragten und der Bundesbehindertenbeauftragten (pdf, 250.9 KB)

Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Mitte 2016 wurde eine Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Erschreckend ist nicht nur die hohe Anzahl von 85.000 Menschen, welche vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sondern auch die ungleiche regionale Verteilung. Die Zahl der Menschen, denen das verfassungsmäßige Recht aufgrund der Vollbetreuung verwehrt bleibt, ist zum Beispiel in Bayern pro 100.000 Personen 26mal so hoch wie in Bremen.

Der Landesbehindertenbeauftragte sieht in der Studie den eindeutigen Auftrag, die geltenden Regelungen des Wahlrechtsausschlusses gemeinsam mit Expertinnen und Experten neu zu bewerten. Unter anderem der Landesteilhabebeirat wird sich dem Ausschluss von behinderten Menschen annehmen.

Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung (pdf, 5.3 MB)

Bürgerschaftswahl 2015 in Bremen

Wahl - Foto: Frank Täubel
Wahl - Foto: Frank Täubel

Alle Haushalte im Land Bremen haben per Post die Musterstimmzettel für die Wahlen am 10. Mai 2015 erhalten. Diese waren, wie die Stimmzettel, die am Wahlsonntag in den Wahllokalen ausgegeben wurden, erstmals in Leichter Sprache verfasst und mit den Logos der Parteien und Wählervereinigungen versehen. Neben den eigentlichen Musterstimmzetteln enthielt die Postwurfsendung auch ein Infoschreiben mit einer einführenden Erläuterung des Wahlrechts. Auch dieses Schreiben war in Leichter Sprache verfasst.
Das Land Bremen hat damit im Bereich "Wahlen und Leichte Sprache" eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen.

Dr. Joachim Steinbrück erläutert die Hilfsmöglichkeiten für die Bürgerschaftswahl 2015

Im Januar 2015 führte die Geschäftsführerin des Blinden und Sehbehindertenverein Bremens, Martina Reicksmann, ein Interview mit Dr. Joachim Steinbrück zur Bürgerschaftswahl 2015 durch. In dem Gespräch geht es um eine Reihe von Hilfsmaßnahmen, die das Wählen für jede Bremerin und jeden Bremer ermöglichen sollen.

Der Landesbehindertenbeauftragte geht in dem Interview auf die unterschiedlichen Behinderungsarten und die hierzu geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ein. Als Beispiel seien hier die Wahlbenachrichtigung in Leichter Sprache oder aber die Wahlschablonen genannt.

Das Interview in voller Länge (mp3, 3.4 MB)

Martina Reißmann / Dr. Hans-Joachim Steinbrück

MR: Am 10 Mai 2015 findet in Bremen die Bürgerschaftswahl statt. Dazu habe ich hier gegenübersitzen den Landesbehindertenbeauftragten Herrn Doktor Hans-Joachim Steinbrück. Hallo.

[JS:] Hallo Martina.

MR: Ja, wir duzen uns, weil wir uns ja schon eine geraume Zeit lang kennen.
Die Bürgerschaftswahl ist ja auch für behinderte Menschen nicht ganz einfach und deswegen frage ich dich als erstes: Welche Hilfen gibt es denn da?

JS: Es gibt ja verschiedene Behindertengruppen und bei den Wahlen werden diese auch so weit es geht berücksichtigt. Das heißt, auf den Wahlbenachrichtigungen steht schon, ob das Wahllokal, was dort für einen dann aufgedruckt ist, barrierefrei ist. Barrierefrei heißt aber in diesem Fall: Kommen dort Menschen mit Rollstuhl oder Rollator rein. Ist es also stufenlos erreichbar. Es wird dort keine Blindenleitsysteme oder ähnliches geben.
Eine zweite wichtige Gruppe sind ja Menschen mit Lernschwierigkeiten, die also nicht so gut lesen und schreiben können, die vielleicht sogar Analphabeten sind. Für die wird es wie für alle anderen im übrigen auch die Wahlunterlagen in Leichter Sprache geben, d.h. die Wahlbenachrichtigung, die Briefwahlunterlagen, der Wahlschein werden in Leichter Sprache abgefasst sein und es wird in dem Stimmzettelheft - dazu sage ich gleich noch etwas mehr - auch Piktogramme geben. Das heißt dort wird nicht nur der Buchstabe einer Partei stehen - meinetwegen SPD, CDU oder die Grünen, die Linke und so weiter, sondern dort werden auch die Logos abgedruckt sein, so dass selbst Menschen die nicht lesen können oder nicht gut lesen können, Analphabeten sind, dann das ganze erkennen können. Welche Partei sie da gerade aufgeschlagen haben.
Und es wird eben für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen wieder eine Wahlschablone geben, mit deren Hilfe sie dann allein und ohne fremde Hilfe ihre Stimme beziehungsweise ihre fünf Stimmen, die sie ja als Wählerinnen und Wähler abgeben können.

MR: Ja und was nützt mir jetzt diese Wahlschablone? Die hat ja die ausgestanzten Löcher, die müssen dann auf die Wahlschablone oder bzw. der Stimmzettel wird in die Wahlschablone hinein gelegt, so dass die Kreise auf dem Stimmzettel übereinstimmen mit der Wahlschablone. Ja dann weiß ich ja trotzdem noch nicht, was ich dann wählen kann oder wie ich wählen kann.

JS: Ja, ich muss dann genau die CD, die der Blinden- und Sehbehindertenverein im Auftrag des Wahlamtes produzieren wird, durchlesen, um zu wissen, welche Partei ich jetzt wo finde und auch welchen Namen, weil das Bremer Wahlrecht zeichnet sich durch eine Besonderheit aus.
Süddeutsche kennen das schon lange aus den Kommunalwahlen in Süddeutschland, kumulieren und panaschieren haben die einen oder die anderen vielleicht schon mal gehört. Das bedeutet, dass ich mehrere Stimmen habe. Nämlich insgesamt 5. Mit diesen 5 Stimmen kann ich eine Liste wählen, also beispielsweise die SPD, CDU, die Grünen oder wen auch immer oder ich kann mir eine Person auf der Liste aussuchen, der kann ich eine Stimme geben. Ich kann ihr aber auch alle Stimmen geben. Ich kann meine Stimme auch aufteilen. Ich kann fünf verschiedene Personen aus einer Partei oder aus fünf verschiedenen Parteien jeweils mit einer Stimme versehen. Das heißt, ich habe die Möglichkeit, über das kumulieren das anhäufen meiner Stimme eine bestimmte Person besonders stark zu unterstützen. Wenn ich also möchte, dass die Kandidatin X oder der Kandidat Y auf jeden Fall in die Bürgerschaft kommt, dann kann ich dieser Person alle fünf Stimmen geben. Das führt dazu, dass wir viele Kandidatinnen haben, dass wir viele Kreise haben zum Ankreuzen. Nämlich hinter jedem Namen fünf und das führt dazu, dass wir, wenn wir das alles auf einen großen Zettel drucken würden, einen Riesenzettel hätten, der also so kompliziert zum zusammen- und auseinanderfalten wäre wie ein großer Stadtplan von einer großen Stadt und um zu vermeiden, dass man einen Stimmzettel hat, der nicht mehr zu handhaben ist, hat sich die Politik und das Wahlland dazu entschlossen, ein Stimmzettelheft, wo ich pro DIN-A4-Doppelseite eine Partei habe, im allgemeinen hinterher bei den kleineren Parteien mit weniger Kandidaten können auch mal auf zwei DIN-A4-Seiten bzw. einer Doppelseite mehrere Parteien auftauchen, aber bei den großen Parteien habe ich dann immer sozusagen die beiden sich unmittelbar gegenüberliegenden DIN-A4-Seiten, wo sie dann auftreten in einem Heft und ich muss also die Schablone und das Heft zusammenbringen, wenn ich als Blinder selbstständig mit Hilfe der Schablone arbeiten will. Das ist etwas kompliziert, wird aber auf dieser Informations-CD, von der ich grad schon gesprochen habe, ganz genau erklärt werden.

MR: Ich erinnere mich auch an die Wahlschablone aus dem Jahr 2011, als es das meines Wissens nach zum ersten Mal gab. Dieses Stimmzettelheft, und ich kann nur sagen, mir ist es gelungen mit der Wahlschablone zu wählen. Es ist halt ein bisschen gewöhnungsbedürftig, wenn man wirklich umblättern muss und wirklich suchen muss, auf welcher Seite befindet sich denn jetzt die Partei, die Kandidaten die ich dann wählen oder ankreuzen möchte.
Ja auch wenn wir beide einigermaßen damit klar gekommen sind im Jahr 2011, stellt sich jetzt vielleicht die eine oder die andere die Frage: Ist es nicht viel einfacher, wenn ich eine Person meines Vertrauens nehme und ihr eben sage, welche Kreuze sie wo machen soll. Ist das nicht viel einfacher und geht auch schneller?

JS: Wenn jemand das Vertrauen hat, kann er oder sie natürlich nach wie vor auch eine Vertrauensperson zu Rate ziehen oder zu Hilfe nehmen. Für mich persönlich war das als ich, ich glaube 2002, bei den Bundestagswahlen das erste Mal selbstständig wählen konnte ein besonderes Erlebnis, weil unsere Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass wir freie, gleiche und geheime Wahlen haben. Und ich konnte das erste Mal als blinder Mensch mit Hilfe einer Wahlschablone wirklich selbstständig und damit gleichberechtigt wie jede andere Wähler auch meine Stimme abgeben und musste nicht blindes Vertrauen darauf setzen, dass tatsächlich meine Hilfsperson so wählt, wie ich mir das vorgestellt habe.
Und ich weiß, dass es auch Menschen gibt, die sagen, das ist doch alles viel zu teuer, sollen die doch einfach jemanden zu Rate ziehen und sich helfen lassen.
Ich finde aber, dass ich als blinder Wähler gleichberechtigt an so einer Wahl teilnehmen können muss. Das gleiche Recht auf Stimmabgabe habe, wie jeder andere auch, und das funktioniert nur wenn ich auch selbständig und geheim wählen darf. Das heißt, es geht immer auch ein Stück um die Frage: Bin ich wirklich gleichberechtigt oder bin ich nur Wähler, Wählerin zweiter Klasse, der oder die nämlich darauf vertrauen muss dass die Hilfsperson tatsächlich meinen Willen erfüllt.
Mit der Schablone kann ich selbstständig wählen und bin damit gleichberechtigt mit allen anderen Wählerinnen und Wählern. Wenn mir dieses Recht nicht eingeräumt wird, kann ich auch nicht gleichberechtigt an der Wahl teilnehmen.

MR: Gut gesagt Joachim und ich muss auch sagen, bei der Bundestagswahl ist es ja auch alles noch recht einfach aber ob mir meine Hilfspersonen oder meine Vertrauensperson wirklich alle Kandidaten vorliest und alle … Parteien geht vielleicht .. noch aber alle Kandidaten, das sei ja auch noch mal dahin gestellt.
Ja, ich danke für das Gespräch oder möchtest du noch etwas hinzufügen?

JS: Also ich würde mich sehr darüber freuen, wenn die Hörerinnen und Hörer und Leser und Leserinnen des Blickpunkts auch möglichst alle an der Wahl teilnehmen. Ob nun mit oder ohne Hilfsperson. Weil ich glaube wichtig in einer Demokratie ist auch, dass Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und ich finde es immer traurig wenn die Wahlbeteiligung ständig sinkt. Wählen sie und wählen sie dann vielleicht auch jemand der eine gute Oppositionsarbeit macht. Auch das ist wichtig, wenn man das Gefühl hat, dass diejenigen die schon immer hier regiert haben vielleicht das nicht mehr gut genug machen, aber wichtig ist zu wählen.

MR: Vielen Dank Joachim, dann wünsche ich uns allen eine gute Wahl und dass in der nächsten Wahlperiode wieder was Gutes dabei herauskommt.

JS: Das hoffe ich auch.

MR: Ergänzen möchte ich noch, dass alle Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins die Schablone und die Info-CD automatisch zugeschickt bekommen, die über 18 Jahre alt sind und im Land Bremen wohnen und wem die Handhabung dieser Hilfen ein bisschen schwierig zu sein scheint, für den ist vielleicht die Briefwahl eine gute Alternative.

Innendeputation spricht sich für Wahlunterlagen in Leichter Sprache aus

Die Innendeputation hat am 13. November 2014 beschlossen, dass die Landeswahlordnung geändert wird. In Zukunft sollen die Informationen zur Bürgerschaftswahl in Leichter Sprache veröffentlicht werden. Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten begrüßt die Entscheidung und stellt Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.

Faktische Barrieren für die Ausübung des Wahlrechts senken

Am 18. Juni 2014 nahm der Landesbehindertenbeauftragte zur Vorlage der staatlichen Deputation für Inneres und Sport "Faktische Barrieren für die Ausübung des Wahlrechts senken" Stellung. Unter anderem geht Dr. Joachim Steinbrück in seiner Stellungnahme auf die Verwendung der Leichten Sprache sowie die Barrierefreiheit von Wahllokalen ein.

Wahlen bald besser verständlich?

Im Dezember 2013 haben sich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen beim Bremer Senat erkundigt, wie die Bürgerschaftswahl im Jahr 2015 einfacher gemacht werden kann. Der Weser-Kurier hat über das Thema auch mit dem Landesbehindertenbeauftragten gesprochen.

Broschüre "Bremen wählt"

Zur Bürgerschaftswahl 2011 hat sich das Wahl-Recht geändert. Aus diesem Grund hat der Landesbehindertenbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe damals eine Broschüre herausgegeben. In Leichter Sprache wurden die Änderungen sowie die Wahl im Allgemeinen erläutert.

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