Am 20. Juli 2015 fand auf Einladung des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Joachim Steinbrück, im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft eine auch über die Landesgrenzen hinaus viel beachtete Veranstaltung statt. Die mehr als 170 TeilnehmerInnen beschäftigten sich mit der Frage, wie es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nach der deutschen Staatenberichtsprüfung auf Bundes- und Landesebene weitergeht.
Nachdem zunächst Kristina Kurazova von der Universität Bremen den formalen Ablauf der Staatenberichtsprüfung erläutert und die Zuhörerschaft so auf einen einheitlichen Stand gebracht hatte, unterstrich die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, dass die Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses im Rahmen der Staatenberichtsprüfung in sehr konkreter und angemessener Weise Handlungsfelder umschreiben würden, denen sich jetzt angenommen werden müsse. Bentele nannte ausdrücklich die Problemfelder der Mehrfachdiskriminierung von behinderten Kindern und Frauen sowie von behinderten Menschen mit Migrationshintergrund und forderte dazu auf, die Umsetzung der UN-BRK als Querschnittsaufgabe zu begreifen, die alle betreffe, aber auch allen nütze.
Dr. Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Monitoringstelle zur UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte, rückte in seinem Impulsvortrag in den Mittelpunkt, dass zwar Deutschland als Staat geprüft worden sei, sich die jetzt erforderlichen Maßnahmen aber sowohl an den Bund als auch an die Länder richteten. Dies ergebe sich daraus, dass die Abschließenden Bemerkungen sich zum Teil ausdrücklich an die Länder richten würden. Zudem sei dies aber auch der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung für die unterschiedlichen Sachgebiete im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz geschuldet. Aus den Abschließenden Bemerkungen seien vor diesem Hintergrund zwei Aufträge abzuleiten: der Auseinandersetzungsauftrag, nicht einfach so weiterzumachen wie bisher und der Handlungsauftrag, nicht auf andere Akteure zu warten, soweit dies nicht erforderlich sei. Nehme man die Abschließenden Bemerkungen ernst, ginge es hierbei um einen "Wettbewerb nach oben", bei dem alle verfügbaren – und nicht lediglich alle haushalterisch vorgesehenen – Mittel einzusetzen seien.
Uwe Mletzko als Vorsitzender des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.V. nahm sodann aus Sicht der Zivilgesellschaft zu einzelnen erforderlichen Maßnahmen Stellung. Er forderte vor allem die Verstärkung der Partizipationsmöglichkeiten für behinderte Menschen sowie die Verbesserung von Barrierefreiheit in allen Bereichen und warb dafür, im Rahmen der geforderten Abschaffung von Sonderstrukturen genau hinzuschauen und zu neuen Lösungen zu kommen, die auch das Wunsch- und Wahlrecht von behinderten Menschen berücksichtigten.
Nach einer kurzen Pause, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander ins Gespräch kommen konnten, schloss sich eine Podiumsdiskussion an, in der es zunächst um die Bedeutung der Staatenberichtsprüfung für die Länder Niedersachsen und Bremen ging. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, Petra Wontorra, und ihr Bremer Landeskollege Dr. Joachim Steinbrück stellten die Staatenberichtsprüfung dabei unisono als zentrales Element der Förderung der UN-BRK dar und machten deutlich, dass ihr auch Bedeutung hinsichtlich der Priorisierung von Maßnahmen zukomme.
Im weiteren Verlauf ging es schwerpunktmäßig um die Themen Arbeit, Bildung, den Schutz von Persönlichkeitsrechten, aber auch um den Wahlrechtsausschluss von behinderten Menschen und Zwangsmaßnahmen, denen vor allem psychisch behinderte Menschen beispielsweise im Rahmen des Maßregelvollzugs ausgesetzt sind. Prof. Matthias Stauch, Staatsrat beim Justizsenator in Bremen, stellte in Aussicht, dass eine Reihe von landesgesetzlichen Regelungen in nächster Zeit auf den Prüfstand gestellt werden sollen, so wie es auch der Bremer Landesaktionsplan vorsehe. Bundesgesetzlich wurde zudem die Wirkung unterstrichen, die ein gelungenes Bundesteilhabegesetz für den weiteren Prozess der Umsetzung haben könnte. Dr. Leander Palleit betonte insoweit, dass es sich um ein wichtiges Gesetz handele, das zu einer positiven Verstärkung führen könne.
Dr. Joachim Steinbrück fasste die Veranstaltung schließlich noch einmal zusammen und äußerte abschließend: "Der Landesteilhabebeirat und ich als Landesbehindertenbeauftragter haben die Aufgabe, die Umsetzung der UN-BRK aktiv zu begleiten und zu fördern. Hierbei werden wir auch das Ergebnis der Staatenberichtsprüfung und die Empehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an die Bundesländer berücksichtigen."