Im März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention ist für die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten von großer Bedeutung und unterstützt ihn bei dieser.
Mitte 2012 hat sich in Bremen das erste Mal der "Temporäre Expertinnen- und Expertenkreis" (TEEK) getroffen. Das Gremium verfolgte das Ziel, Maßnahmen zu entwickeln, welche zur erfolgreichen Umsetzung der Vorgaben aus der UN-BRK im Bundesland Bremen beitragen.
In seiner 25. Sitzung am 02.10.2014 hat der TEEK den Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK abschließend beraten und ihn an die Lenkungsrunde der Staatsrätinnen und Staatsräte weitergeleitet. Mit der Weiterleitung an die Lenkungsrunde, dem Senat sowie der Bürgerschaft endete die Arbeit des TEEK.
Am 2. Dezember 2014 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen und die Einrichtung eines Landesteilhabebeirats beschlossen.
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