"Ich freue mich sehr über die gerade im Amtsblatt verkündete Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten", so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück.
Das zum Jahresende 2003 in Kraft getretene Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BremBGG) verpflichtet die öffentlichen Stellen im Land Bremen Barrierefreiheit herzustellen.
Nach § 8 Abs. 2 BremBGG sind öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.
Die Richtlinie konkretisiert diese gesetzlichen Anforderungen für die Stadtgemeinde Bremen und ist durch den Beschluss des Senats am 28. Oktober 2008 nach erfolgter Befassung durch die Deputation für Bau und Verkehr rechtsverbindlich. Mit ihr wird ein nach §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 BremBGG einklagbarer Standard an Barrierefreiheit geschaffen.
"Als Landesbehindertenbeauftragter war ich aktiv in den Prozess der Erstellung der Richtlinie einbezogen. Darüber hinaus hatten auch die Behindertenverbände sowie das "Forum Barrierefreies Bremen" die Möglichkeit, ihre Vorstellungen in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Richtlinie einzubringen. Begleitet wurde diese Phase durch verschiedene gemeinsame Ortsbesichtigungen", so Dr. Steinbrück weiter.
Die Richtlinie wurde soweit erörtert und fortgeführt, bis inhaltlich ein vollständiges Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe, den beteiligten Verbänden und dem Landesbehindertenbeauftragten erreicht wurde.
Als wesentliche Anforderungen seien beispielhaft genannt: Pflicht zur Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten als Träger öffentlicher Belange, Anlage eines taktilen Auffangstreifens an jeder ÖPNV-Haltestelle, Ausrüstung aller Lichtsignalanlagen für Fußgänger mit akustischem Auffind- und Grünsignal sowie Anforderungsgerät mit Vibrationstaster und taktilem Richtungspfeil für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die Einführung verbesserter Rillenplatten für Blindenleitstreifen sowie die Absenkung der Bordsteine auf 3 cm an Querungsstellen.
"Während der Erarbeitung der Richtlinie wurde für mich deutlich, dass sie in Zukunft weiterentwickelt werden muss, einerseits, um die bisher gefunden Lösungsansätze zu optimieren, und andererseits, um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die konstruktive Zusammenarbeit der Behörde, vor allem des federführenden Referats "Bauwirtschaftsangelegenheiten" beim Senator für Umwelt und Bau, mit mir als Landesbehindertenbeauftragten und den Behindertenverbänden bei der Erstellung der Richtlinie ist ausdrücklich zu begrüßen", so Dr. Steinbrück abschliessend.
Die Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten ist veröffentlicht im Bremischen Amtsblatt vom 24.11.2008, Nr. 127 finden Sie hier