Am Mittwoch hat sich in Bremen die Arbeitsgemeinschaft verbandsklageberechtigter Behindertenverbände gegründet.
Nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) können Behindertenverbände, die nach diesem Gesetz anerkannt sind, gegen bestimmte Gesetzesverstöße eine Verbandsklage erheben. Dies ist beispielsweise bei einer Verletzung der Verpflichtung der öffentlichen Hand gegeben, Neu- und Umbauten barrierefrei zu gestalten. Außerdem räumt das Behindertengleichstellungsgesetz den anerkannten Verbänden Beteiligungsrechte bei den Rechtsverordnungen nach dem BremBGG sowie bei dem Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderung ein, den der Senat einmal in jeder Wahlperiode zu erstatten hat.
Mit der Gründung ihrer Arbeitsgemeinschaft wollen die Behindertenorganisationen die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes fördern und ihre Arbeit besser koordinieren. Der Arbeitsgemeinschaft gehören der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V., die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (LAGH), der Landesverband der Gehörlosen, der Landesverband Bremen des Sozialverbandes Deutschland, die Lebenshilfe Bremen sowie Selbstbestimmt Leben e. V. an.
In ihrer nächsten Sitzung wollen sich die Verbände mit der Frage beschäftigen, ob und in welcher Höhe sie einen finanziellen Fond bilden, mit dem sie die Kosten eines eventuellen Verbandsklageverfahrens bestreiten könnten.
Dieter Stegmann, stellvertretender Vorsitzender der LAGH erklärt: „In unserer neuen Arbeitsgemeinschaft wollen wir eng mit dem Landesbehindertenbeauftragten zusammenarbeiten. Wir haben sie gegründet, um unsere Position gegenüber Politik und Verwaltung zu stärken.“
Horst Frehe von Selbstbestimmt Leben e. V. ergänzt hierzu: „Mit unserer Arbeitsgemeinschaft wollen wir dafür sorgen, dass das Verbandsklagerecht kein zahnloser Tiger bleibt. Die staatlichen Stellen sollen wissen, dass wir notfalls auch in der Lage sind, unsere Rechte per Klage durchzusetzen.“
Bremens Behindertenbeauftragter, Dr. Joachim Steinbrück, begrüßt die Gründung der Arbeitsgemeinschaft ausdrücklich: „Dies vereinfacht für Politik und Verwaltung die vorgeschriebene Beteiligung der anerkannten Verbände; jetzt müssen nicht mehr sechs Vereine gesondert unterrichtet werden. Außerdem stärkt die Arbeitsgemeinschaft auch meine Position, habe ich doch starke Partner an meiner Seite.“