In einem ähnlichen Umfang wie die Allgemeinbevölkerung haben auch Menschen mit einer geistigen Behinderung Suchtprobleme. Neue Perspektiven der Lebensgestaltung beinhalten auch einen vereinfachten Zugang zu Suchtmitteln und damit das Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit. Zu diesem Themenkreis diskutierten mehr als 100 Gäste am 30. Oktober 2019 in der „Etage“ unter dem Titel "Sucht – (k)ein Thema für Menschen mit geistiger Behinderung?".
Einführend machte Eva Carneiro Alves als Leiterin der ambulanten Suchthilfe Bremen deutlich, wie wichtig zusätzliche Kapazitäten in der allgemeinen Suchtberatung sind, um diesem besonderen Personenkreis gerecht werden zu können. Dieter Stegmann, 1. Vorsitzender der LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen, betonte in seinem Grußwort, wie wichtig es ist, die Belange behinderter Menschen in allen Lebensbereichen und Lebenslagen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen.
Susanne Funke, Fachklinik Oldenburger Land, führte im ersten Teil in die Strukturen und Inhalte der Suchttherapie für und mit Menschen mit geistiger Behinderung ein. Sie veranschaulichte, dass es viel Zeit und Einfühlungsvermögen erfordert, um den vielfältigen Ausprägungen von Suchtverhalten gerecht werden zu können. Im zweiten "Block" stellte Sabine Bütow die intensive Arbeit des Netzwerks Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen vor. Im Schwerpunkt veranschaulichte sie die Arbeit des Projektes "Suchtselbsthilfe für Menschen mit einer geistigen Behinderung" und den "Selbsthilfe-Treff Alkohol".
Nach der Pause folgte der Schwerpunkt "Beratung". Zunächst stellte Henrike Kuhn das seit Januar 2019 bestehendes Projekt zur Suchtberatung im Rahmen von Inklusion vor und präsentierte gemeinsam mit Wieland Francke (Werkstatt Bremen) das Bundes-Modellprojekt "TANDEM". In dem Projekt erarbeiten die Ambulante Suchthilfe Bremen und die Werkstatt für Behinderte Menschen gemeinsam Wege, um kognitiv beeinträchtigten Menschen bei der Vermeidung von Suchtproblemen und bei der Suche nach Auswegen heraus aus einer Suchtproblematik zu helfen.
Ausblick auf die Fortschreibung des Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
In der Veranstaltung wurde deutlich, dass es für diesen Personenkreis zukünftig einen verstärkten barrierefreien Zugang zu Prävention, Beratung, Behandlung und Selbsthilfe geben muss. Ziel muss sein, für Menschen mit geistiger Behinderung zugeschnittene Angebote vorzuhalten, um einen selbstbestimmten Umgang beispielhaft mit Alkohol oder Cannabis zu erlernen oder Abstinenz zu erlangen. Das stellte auch Dr. Joachim Steinbrück, in seinem abschließenden Beitrag klar. Er sprach sich dafür aus, in der Fortschreibung des Landesaktionsplans konkrete Maßnahmen - auch unter Berücksichtigung der erforderlichen finanziellen Mittel - aufzunehmen.
Die Veranstaltung wurde in Kooperation durch die Ambulante Suchthilfe Bremen, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen sowie den Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen organisiert.
Präsentationen