Nachdem der Leitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt im Jahr 2016 vorgestellt worden ist, liegen seit Juli 2020 die Empfehlungen des Runden Tischs "Sexualität und Behinderung" zur Umsetzung des Rechts auf selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Behinderung vor. Ein sexualfreundliches Klima in Wohneinrichtungen sowie in der privaten Wohnumgebung wird danach als wichtiger Aspekt für eine selbstbewusste und selbstbestimmte Sexualität angesehen, die als bester Schutz vor sexueller Gewalt gilt. Auf einer Pressekonferenz haben Vertreterinnen der Sozialbehörde, des Runden Tisches "Sexualität und Behinderung" sowie der Landesbehindertenbeauftragte den Leitfaden vorgestellt.
Behinderte Menschen, besonders mit geistiger Beeinträchtigung, brauchen oft Unterstützung zur Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität. Ambulante und stationäre Einrichtungen für behinderte Menschen nehmen diese Herausforderung inzwischen zunehmend an. Dazu gehört auch, dass in Wohneinrichtungen Möglichkeiten zur sexuellen Selbstbestimmung gestaltet werden. Der Runde Tisch "Sexualität und Behinderung" will auf Initiative der pro familia im Land Bremen diesen Prozess weiter befördern.
Joachim Steinbrück als Landesbehindertenbeauftragter und die Sozialsenatorin, Anja Stahmann unterstützen diese Arbeit seit einiger Zeit. Ziel ist es, behinderte Menschen Zugänge zu einer selbstbestimmten Sexualität zu sichern und andererseits auch die Grenzen zu formulieren. Dazu gehört auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt – das Schwerpunktthema des ersten Leitfadens "Sexualität und Behinderung", der am 29. August 2016 in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde.
Joachim Steinbrück gab auf der Pressekonferenz an, dass er davon aus geht, dass der Leitfaden durch die vielen Einblicke in das Thema neugierig machen und zum Nachdenken anregen wird. Ferner hofft der Beauftragte, dass die Broschüre Impulse setzen und Einrichtungen sowie Fachkräfte dazu ermutigen wird, Maßnahmen zur Verwirklichung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und zum Schutz vor sexueller Gewalt zu ergreifen.
Mit Blick auf den Schutz vor sexueller Gewalt betonte Steinbrück, dass behinderte Menschen deutlich häufiger Gewalt ausgesetzt sind als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Dies gelte besonders für Frauen, die etwa viermal häufiger betroffen sind als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. In dem Zusammenhang verwies der Beauftragte auf eine Studie welche ergeben hat, dass 20 bis 34 Prozent der Frauen mit Beeinträchtigungen in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch durch Erwachsene erlebt hat.
Neben Joachim Steinbrück und Anja Stahmann nahmen ferner die am Runden Tisch beteiligten Akteure teil. Dies sind neben dem Sozialressort und dem Büro des Landesbehindertenbeauftragte
- die Albert Schweitzer Wohnstätten,
- die AWO Bremen,
- die Lebenshilfe Bremen & Bremerhaven,
- der Martinsclub Bremen,
- der Verein Nitribitt,
- Pro Familia Bremen
- Schattenriss Bremen sowie
- Friedehorst
Der Leitfaden richtet sich im Wesentlichen an Assistentinnen und Assistenten von Dienstleistern sowie Beschäftigte in Einrichtungen für behinderte Menschen. Für das Büro des Landesbehindertenbeauftragten nimmt an dem Arbeitskreis regelmäßig Kai J. Steuck teil. Sie erreichen ihn unter 0421 361-18207 oder unter Kai.Steuck@lbb.BREMEN.DE.