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Informationen zur Corona-Pandemie in Bremen

Triage

Arne Frankenstein wendet sich als Vorsitzender des Landesteilhabebeirats an die Klinikleitungen

Der Landesteilhabebeirat der Freien Hansestadt Bremen hat sich anlässlich seiner Sitzung am 02.12.2021 mit den Auswirkungen der Pandemie auf behinderte Menschen befasst. Mit einem Schreiben wendet sich Arne Frankenstein in seiner Funktion als Vorsitzende des Beirats an die Leitungen der Krankenhäuser im Land Bremen und thematisiert darin unter anderem die Auswahlentscheidungen im Falle fehlender intensivmedizinischer Versorgung („Triage“).
Schreiben des Landesteilhabebeirats

LBB verknüpft Tag der Menschenrechte 2021 mit der Debatte zur Triage

Anlässlich des Tags der Menschenrechte macht sich Arne Frankenstein Gedanken zu einer möglichen Triage und der Benachteiligung behinderter Menschen während der Corona-Pandemie. Er macht darin unter anderem deutlich, dass er erwarte, dass Grundlagen denkbarer „Triage“-Entscheidungen nicht von Medizinern und Ethikern, sondern angesichts der Erwartbarkeit und der möglichen Auswirkungen eines solches Szenarios vom Gesetzgeber getroffen werden.
Äußerung Arne Frankenstein zum Tag der Menschenrechte

Fotoaktion: Gesicht zeigen gegen Corona

Arne Frankenstein unterstützt die Fotoaktion "Gesicht zeigen gegen Corona" mit dem Statement:

Priorisierte Impfungen gehören zu einem schlüssigen Gesamtkonzept gegen Corona. Nur mit baldiger Herdenimmunität kann unser gemeinsame Weg in eine inklusive Zukunft gelingen.

Die Website Bremen gegen Corona bietet umfangreiche Informationen in Leichter Sprache, Deutscher Gebärdensprache und mehreren Fremdsprachen.
Zusatz: IM Jahr 2023 wurde die Website abgeschaltet.

Begehung des Impfzentrums Am Brill

Nach einer Ortsbegehung im Dezember 2021 hat der Landesbehindertenbeauftragte in einer Stellungnahme einige Punkte aufgelistet, um einen diskriminierungsfreien Ablauf von Impfungen zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem Anforderungen an das Anmelde- und Terminvergabeverfahren, Informationen über das Impfprocedere, Mitnahme von Assistenzkräften und Assistenzhunden, Umgang mit von der Maskenpflicht befreiten Personen, Stellplätze für behinderte Menschen (Taxenstand), Zuwegung zum Impfzentrum, Behindertentoilette im Impfzentrum, Internetauftritte sowie die Einrichtung einer Clearingstelle. Die Clearingstelle soll vor Ort eingerichtet werden, um bei offenen Fragen in Bezug auf das Impfen eine Entscheidung herbeizuführen und die Kenntnis von den spezifischen Anforderungen hat, die die heterogene Gruppe behinderter Menschen vor Ort benötigt, um von ihrem Anspruch auf Impfversorgung Gebrauch zu machen.

Aus der Pandemie lernen: Wie können behinderte Menschen zukünftig besser gesellschaftlich teilhaben?

Am 08.11.2021 haben 120 Personen an der Veranstaltung zur Auswertung der Pandemie teilgenommen, die wesentlich durch das Büro des Beauftragten organisiert worden ist. Nach einer Reihe von Interviews mit Nutzer*innen der Eingliederungshilfe und ihren Angehörigen teilten sich die Teilnehmer*innen in Arbeitsgruppen zu den Themen Wohnen, Arbeit und Freizeit auf und diskutierten dort die Anforderungen für die aktuelle und zukünftige Krisensituation. Arne Frankenstein machte dabei deutlich, dass sich Maßnahmen nicht lediglich auf das akute Krisenmanagement beschränken dürften, sondern das eine inklusive auch eine krisenresilientere Gesellschaft ist. Deshalb müssen in allen Lebensbereichen die Anstrengungen um die Herstellung gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe verstärkt werden.

Inhaltliche Auswertung der Veranstaltung

Weitere Informationen

Der Senat regelt zum 11.05.21 das Nachweisverfahren für Ausnahmen von der Maskenpflicht neu:
Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Gehörlose oder schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall für Personen, die mit diesen kommunizieren, und für Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

In der Pressemitteilung wird weiter ausgeführt:

Die Coronaverordnung regelt jetzt erstmals ausdrücklich, wie Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, den Nachweis zu erbringen haben. "Ohne ärztliche Bescheinigung müssen weiterhin Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie gehörlose Menschen, ihre Gesprächspartner – und jetzt auch ihre Begleitpersonen – keine Masken tragen."

"Auf die Bescheinigungen können wir leider nicht gänzlich verzichten", sagte Senatorin Stahmann. Es gebe leider immer noch Menschen, die Covid-19 verharmlosen und mit dem Verweigern der Mund-Nase-Bedeckung nicht nur ihre Haltung ausdrückten, sondern auch andere gefährden. "Wir haben einfach Sorge vor Trittbrettfahrern."

Senatorin Stahmann bat alle Bremerinnen und Bremer um Toleranz im Umgang mit Menschen, die keine Maske tragen: "Die Betroffenen verzichten damit ja auch auf den Eigenschutz." Alle, die die Einhaltung der Maskenpflicht beruflich kontrollieren müssen, bat sie: "Gehen Sie im Einzelfall bitte immer zunächst davon aus, dass es gute Gründe gibt, die Maske nicht zu tragen." Es sollte zunächst immer die "Unschuldsvermutung" greifen, "selbst dann wenn der Nachweis einmal nicht zur Hand ist".

Impfreihenfolge und Impfkommission

Laut der Corona-Impfverordnung gehören

  • pflegende Angehörige zur Priorisierungsstufe 1 und
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen zur Priorisierungsstufe 2.

Im Bundesland Bremen erfolgen Impfungen für diese Personengruppen seit einigen Wochen über die Hausärzte. Diese haben sich verpflichtet, die Patient:innen zu kontaktieren. An das Büro des Beauftragten haben sich wiederholt Personen der genannten Gruppen gewandt und berichtet, dass sie noch nicht kontaktiert wurden. Wir möchten dies zum Anlass nehmen und Personen der genannten Gruppen nahe legen, aktiv auf ihre Hausärzte zu zugehen.

Fragen zur Impfreihenfolge sowie allgemein zum Impfverfahren richten Sie bitte telefonisch an das Bürgertelefon Bremen (0421-3610) oder per Mail an info.s-buero@gesundheit.bremen.de

Des Weiteren hat der Senat eine Impfkommission gebildet. Diese entscheidet über bevorzugte Impfung abweichend von der Impf-Priorisierung.
Die Kommission berücksichtigt dabei:

  • insbesondere die gesundheitliche Situation der antragstellenden Person,
  • die vorliegenden medizinischen sowie infektologischen Erkenntnisse
  • die konkrete epidemiologische Lage
  • sowie die jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Impfberechtigung von Assistenzkräften im Arbeitgebermodell

Ende März informierte der Senat, dass gemäß der Coronavirus-Impfverordnung Personen, die im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen oder tätig sind, berechtigt sind mit höchster Priorität geimpft zu werden. Dazu zählen ebenfalls Mitarbeitende, die im Rahmen einer persönlichen Assistenz oder Einzelfallhilfe von Ihnen beschäftigt werden. Informationen zum Meldeverfahren sowie die Ansprechpartnerinnen entnehmen Sie bitte dem folgenden Informationsschreiben der Senatorin für Soziales.

Austausch mit Heilerziehungspfleger*innen zur Lage behinderter Menschen in Wohneinrichtungen während der Pandemie

Im Rahmen eines Projektes im letzten Lehrjahr haben sich Carlotta Janßen, Fynn Schilling, Nicolas Wintjen und Sally Goletz der Situation der Nutzer:innen von besonderen Wohnformen gewidmet. In einer gemeinsamen Videokonferenz Ende März 2021 ließ sich der Beauftragte die Erfahrungen schildern. Für die Zukunft bestärkten die Kolleg:innen uns in der Meinung, dass vermehrt kleine, dezentrale Wohnmöglichkeiten sowie mehr Mitbestimmung unabdingbar sind. WEITER

Unklarheiten im Rahmen der Impfpriorisierung

Ende Februar hat sich der LBB gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen sowie SelbstBestimmt Leben Bremen an die Senatorin für Gesundheit gewandt. In ihrem gemeinsamen Schreiben an Senatorin Bernhard (pdf, 235.6 KB) gehen die Unterzeichner auf Unklarheiten im Rahmen der Impfpriorisierung ein und zeigen sich besorgt darüber, dass bestimmte Gruppen behinderter Menschen nicht angemessen berücksichtigt werden bei den Möglichkeiten, sich vorrangig gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Rechtliche Betreuung

Im Dezember haben in Bremen die Impfungen gegen das Coronavirus begonnen. Falls Sie als rechtliche Betreuung in Gesundheitsangelegenheiten für einen anderen Menschen bestellt wurden, werden Sie diesen in der Regel unterstützen, eine eigene Entscheidung zu treffen. Gemeinsam möchten wir Ihnen dafür gerne ein paar Informationen an die Hand geben hier das Schreiben (pdf, 115.8 KB), um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern.
Sollten Sie daher Fragen zu Ihrer Aufgabe haben oder Unterstützung bei Ihrer Tätigkeit benötigen, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsvereine im Land Bremen.

Gemeinsame Erklärung der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen

In einer gemeinsamen Erklärung haben Arne Frankenstein und seine Kolleg*innen konkrete Forderungen aufgestellt, wie zukünftig der Schutz von behinderten Menschen während der aktuellen Pandemie-Lage verbessert werden kann. Die Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Impfverordnung, die Versorgung mit FFP2-Masken und den Zugang zu Impfzentren.
Für alle Schutzmaßnahmen braucht es ein abgestimmtes Konzept. Die bisherigen Maßnahmen müssen nachgebessert werden.

Gemeinsame Erklärung der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen

Stellungnahme zum aktuellen Umgang mit der Coronavirus-Pandemie

Ende Januar hat der Landesbehindertenbeauftragte eine Stellungnahme herausgegeben: Für behinderte Menschen ist die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung. Es wird die Situation beschrieben und zu zeitnahen und praxistauglichen Lösung aufgerufen. Beispielhaft wird die Impfstrategie gegen das Corona-Virus, die Impfzentren im Land Bremen sowie die Einführung von Antigen-Schnelltest in Einrichtungen der Eingliederungshilfe behandelt.

Die gesamte Stellungnahme ist so geschrieben, dass sie gut verstanden wird.

Barrierefreiheit des Impfzentrums

Mitte Januar hat Arne Frankenstein gemeinsam mit dem Projektleiter für den Aufbau des Bremer Impfzentrums und designierten Landeskatastrophenschutzbeauftragten Karl-Heinz Knorr, der ärztlichen Leiterin des Impfzentrums Dr. Jutta Dernedde sowie mit Vertreter*innen des Gesundheitsamtes, der Gewerbeaufsicht sowie der Messe Bremen und der Johanniter Unfall-Hilfe das Impfzentrum in der Messehalle 7 besichtigt. Neben vielen medizinischen und organisatorischen Aspekten wurde auch das Thema Barrierefreiheit gezielt unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass in kurzer Zeit bereits viele Aspekte berücksichtigt worden sind. Das ein oder andere muss aber auch noch nachgerüstet werden, um allen Anforderungen gerecht zu werden. So fehlt beispielsweise noch ein Leitsystem im Inneren des Impfzentrums, damit sich blinde und sehbehinderte Menschen gut und selbstbestimmt orientieren können. Der Landesbehindertenbeauftragte hat auch angeregt, das Terminmanagement im Zwei-Sinne-Prinzip anzubieten, vorab konkrete behinderungsbedingte Bedarfe abzufragen und den Zugang nicht lediglich für Assistenzkräfte, sondern auch für Assistenzhunde zu ermöglichen.

Sollen private Busunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr unterstützen?

Ende 2020 wurde politisch die Frage diskutiert, ob, um die Bus-Taktung zu erhöhen, zusätzlich Reisebusse von privaten Busunternehmen eingesetzt werden sollen. Der LBB gab hierzu an, dass ein barrierefreier ÖPNV auch in Zeiten von Corona oberste Prämisse sein muss. Der derzeitige Fahrplan und die Taktung mit barrierefreien Fahrzeugen müssen erhalten bleiben. Erst wenn alle barrierefreien Fahrzeuge auf der Straße im Einsatz sind und das Kontingent dennoch nicht ausreicht, darf aus Sicht des Beauftragten über zusätzliche Busangebote nachgedacht werden. Lesen Sie die komplette Antwort (pdf, 22.8 KB).

Stellungnahmen zum Mund-Nasen-Schutz

Ferner hat sich der Landesbehindertenbeauftragte im Herbst 2020 erneut zum Mund-Nasen-Schutz zu Wort gemeldet. In seiner Stellungnahme vom 15. Oktober (pdf, 105.2 KB) greift der Beauftragte eine Pressemitteilung des Senats auf und kritisiert, dass aus seiner Sicht medial zu wenig auf Personen hingewiesen wird, welche in Folge des Verhaltens einzelner Mitbürgerinnen und Mitbürger derzeit in ihrer Teilhabe beschnitten werden. In einer weiteren Stellungnahmen vom 19. Oktober (pdf, 230.8 KB) hat sich Arne Frankenstein an die zuständigen Senatsressorts gewandt und folgende Punkte in die Debatte eingebracht:

  • Präzisierung von § 3 Absatz 3 Nr. 3 der Bremer Coronaverordnung
  • Entwicklung eines Verfahrens für die Ausstellung eines amtlichen Attests
  • Einführung eines Bußgelds bei Verweigerung des Vollzugs von Ausnahmen

Im Nachgang hat der Senat in einer Pressemitteilung ausdrücklich auf folgende Ausnahmeregelungen hingewiesen: "Ausnahmen von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gibt es für Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose oder schwerhörige Menschen und deren Begleitpersonen sowie für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen eine solche Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen können."

Im Hinblick auf die Regelungen zum Mund-Nasen-Schutz für behinderte Menschen verweisen wir ferner auf folgende Artikel:

Weitere Informationen

Seit dem 20.05.2020 wurden zehn Newsletter zum Themenfeld Corona und Behinderung verschickt. Sämtliche Newsletter können Sie in unserem Newsletterarchiv einsehen.

Im Frühjahr hat das Büro des Landesbehindertenbeauftragten eine Information zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Einfacher Sprache (pdf, 100.2 KB)] veröffentlich.

Bremen Barrierefrei stellt weitere Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung.

Menschenrechte in der Krise

Wie unter einem Brennglas zeigt sich in der Bewältigung der Pandemie die strukturelle Benachteiligung behinderter Menschen. Für den Fall einer Überlastung des Gesundheitssystems wären einige gar von lebensrettenden Maßnahmen ausgeschlossen. Die Empfehlungen zur sogenannten Triage sind deshalb abzulehnen, wie Arne Frankenstein bereits früh zu bedenken gegeben hat. Mittlerweile ist in dieser Frage eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die das Ziel einer diskriminierungsfreien Regelung durch den Gesetzgeber verfolgt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

LBB fordert Beteiligung von behinderten Menschen in der Corona-Krise

Der jährlich stattfindende Europäische Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung stand am 5. Mai ganz im Zeichen der Corona-Krise. Dem neuen Bremer Landesbehindertenbeauftragten Arne Frankenstein sind dabei vor allem zwei Punkte besonders wichtig.
Näheres hierzu in einer Videobotschaft und in der Pressemitteilung.