Die zugewandte Versorgung von geistig behinderten Menschen im Rahmen von Hospizarbeit und palliativen Versorgungskonzepten hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit einer würdevollen Begleitung in der letzten Lebensphase findet bundesweit verstärkt Einzug in Konzepten und Strategiepapieren von Leistungsträgern, Leistungsanbietern sowie der Behinderten-Selbsthilfe.
Um Hospiz- und Palliativversorgung von geistig behinderten Menschen auch in Bremen verstärkt zu behandeln, hatte das Büro des Landesbehindertenbeauftragten am 25. September 2019 gemeinsam mit der Landesvereinigung für Gesundheit zu einem Fachaustausch in die Räume des Martinsclubs geladen.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Joachim Steinbrück erläuterte Anja Walecki aus dem Sozialressort die Bedeutung von vorsorgende Vollmachten und Verfügungen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Abschließend betonte das Büro des Landesbehindertenbeauftragten die Absicht, die Hospiz- und Palliativversorgung von geistig behinderten Menschen bei der Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK im Land Bremen zu thematisieren.
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