Die im Jahr 2012 veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Lebenssituation von behinderten Frauen zeigt, dass Frauen besonders oft von Gewalt und Benachteiligungen betroffen sind. Das gilt im besonderen Maße auch für Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben oder arbeiten. Um dieser Situation entgegenzuwirken, gibt es unter anderem ein Bundesmodellprojekt zur Implementierung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Das Projekt sieht vor, dass Multiplikatoren (sogenannte Tandems aus Expertinnen in eigener Sache und Unterstützerin) geschult werden.
Die Beteiligung des Landes Bremen an dem Bundesmodellprojekt wird im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention benannt und mit zwei Tandems (jeweils zwei Frauen mit Beeinträchtigung und Unterstützerin), angegeben. Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten unterstützt seit Beginn das Vorhaben und ist in einer Steuerungsgruppe vertreten, welche vom zuständigen Ressort eingerichtet wurde.
Es ist ferner festzuhalten, dass das Bundesmodellprojekt neben der Schaffung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen ebenfalls auf die Implementierung in Tagespflege- sowie Wohneinrichtungen abzielt. Aufgrund von mehreren Faktoren konzentriert man sich bei der Umsetzung im Land Bremen derzeit vor allem auf die Werkstätten für behinderte Menschen.