Die seelische Gesundheit von queeren BiPoC mit und ohne Fluchthintergrund stand im Zentrum eines gemeinsamen Fachtags von Rat&Tat - Zentrum für queeres Leben und der Landesvereinigung für Gesundheit im Juni 2024. In seinem Grußwort machte Arne Frankenstein seine Zuständigkeit für seelisch behinderte Menschen gemäß der UN-BRK deutlich und führte seine Zufriedenheit an, dass die UN-BRK die erste Menschenrechtskonvention ist, welche intersektional geprägt ist. Diese Intersektionalität muss laut dem LBB mehr zur Geltung kommen. Mit Blick auf die einzelnen Aktionspläne in Bremen zu den unterschiedlichsten Feldern forderte der Beauftragte diese stärker miteinander zu verzahnen.
Ebenfalls in der letzten Woche hat sich der Beauftragte mit Mo Wenner und Rebecca Gefken vom Queerpolitischen Beirat ausgetauscht. Es ging um die stärkere Verzahnung des Landesteilhabebeirats. Die Situation von queeren behinderten Menschen soll zeitnah im Landesteilhabebeirat erörtert werden.
Mit dem Fachtag "Vielfalt und Inklusion: LSBTIQ* mit Beeinträchtigungen" wollen wir beginnen und die Menschen und Organisationen im Bereich der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt, mit und ohne Behinderungen, zusammenbringen. Alte und Junge, egal wo sie geboren sind, alle müssen mitmachen, damit der Plan gelingt. Wir wollen Raum geben und die Aktiven in den Bereichen geschlechtliche Vielfalt sowie sexuelle Orientierung und Behinderung in Bremen und Bremerhaven zusammenbringen. Hier geht es zu weiteren Informationen.
Im Herbst 2021 wurde das 98 Seiten umfassende "Rahmenkonzept gesellschaftliche Teilhabe und Diversity" vorgestellt. Das Rahmenkonzept soll dazu beitragen, dass alle Bremer:innen Gelegenheit haben, am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Ein thematisches Handlungsfeld stellt in dem Konzept "Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung" dar. Dem Team des LBB war vor allem wichtig, dass der übergeordnete intersektionale Ansatz im Konzept verfolgt wird. Dem ist im Rahmenkonzept Rechnung getragen worden.
Weitere Infos in der Pressemitteilung Rahmenkonzept gesellschaftliche Teilhabe und Diversity
1981 wurde die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) als Landesbehörde errichtet. In dieser Zeit konnte einiges bewegt werden. Es gibt aber immer noch vieles zu tun, so dass auch die kommenden 40 Jahre spannend und arbeitsreich bleiben werden.
Anlässlich des Jubiläums hat die ZFG von 40 Bremer:innen ihre Meinung zum Thema Gleichstellung erfahren. Es waren "Stimmen", die der ZGF besonders am Herzen liegen. Eine der Stimmen ist die von Arne Frankenstein: "Diskriminierung lässt sich nicht nur auf Behindertenfeindlichkeit, Sexismus oder Rassismus reduzieren. Wir müssen uns gemeinsam gegen jegliche Formen der Diskriminierung einsetzen. Nur so schaffen wir eine Kultur, die Vielfalt anerkennt und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht." 40 Jahre ZGF
Die Bürgerschaft hat im Sommer 2020 die Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) beschlossen. Bremen zieht hiermit mit anderen Bundesländern gleich und kommt somit seiner Verantwortung nach, seine Bürger:innen noch besser vor Diskriminierung zu schützen. Im Juni 2021 hat die Deputation für Soziales, Jugend, Integration und Sport abschließend beschlossen, dass die LADS spätestens im Oktober ihren Betrieb aufnehmen soll. Für den Betrieb der LADS sind insgesamt fünf Stellen vorgesehen.
Die Einrichtung der LADS darf aus Sicht von Arne Frankenstein nicht dazu dienen, bestehende Beratungsangebote einzuschränken oder zu ersetzen - im Gegenteil, diese sollte zum Beispiel in Form von Erst- und Verweisberatung die Bremer Beratungsstrukturen nutzen, ergänzen und unterstützen.
Im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, in der auch das Büro des Landesbehindertenbeauftragten mitgearbeitet hat, wurden eine Senatsvorlage und der Bericht des Senats an die Bremische Bürgerschaft "Netzwerk gegen Diskriminierung" erarbeitet.
Eine der darin angekündigten Maßnahme fand im Mai 2013 statt, nämlich eine Veranstaltung für die Beratungsstellen, in welcher unter anderem das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) thematisiert wurde.
Die Arbeitsgruppe besteht fort und hat gemeinsam für die Webseite der Senatorin für Soziales Informationen für Ratsuchende zusammengestellt.
Aufgrund eines Antrags der CDU-Bürgerschaftsfraktion "Modellprojekt leichte Sprache starten!" hat die Bürgerschaft beschlossen, ein entsprechendes Modellprojekt ins Leben zu rufen. Der Landesbehindertenbeauftragte wurde gebeten, vorzuschlagen, welche Initiativen in Leichte Sprache übersetzt werden sollen. Der Beauftragte hat dem Vorstand der Bremischen Bürgerschaft und der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven empfohlen, Ausschussunterlagen und bestimmte Inhalte des Internetsauftritts in Leichte Sprache zu übersetzen.
Die Bremische Bürgerschaft hat in ihrer Aprilsitzung den Senat aufgefordert, sich mittels einer Bundesratsinitiative für eine Umbenennung einzusetzen. Vor Einbringung der Initiative in den Bundesrat soll gemäß Bürgerschaftsbeschluss eine Abstimmung mit den Betroffenen erfolgen. Dadurch sollen Wünsche und Forderungen der betroffenen Menschen im Rahmen des Bundesratsantrages berücksichtigt werden. Bis Oktober hat der Senat der Bürgerschaft zu berichten.
Auf Einladung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und des Landesbehindertenbeauftragten fand eine gemeinsame Anhörung am 28. September 2017 statt. Mehr als 50 Personen folgten der Einladung ins Haus der Bremischen Bürgerschaft. Darunter auch die Initiatoren der Umbenennung, eine Schulklasse aus der Bremer Neustadt.
Verschiedene Impulse seit 2015 haben zu einer Debatte bzgl. einer möglichen Umbenennung des Schwerbehindertenausweis geführt. Angefangen hat alles mit einem Gespräch einer Klientin des Martinsclubs mit dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten im Oktober 2015. Danach folgte eine Aktion beim Bremer Behindertenparlament im Jahr 2016 sowie der Dringlichkeitsantrag "Schwerbehindertenausweis umbenennen" der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDUU im Frühjahr 2017. Für mediale Aufmerksamkeit sorge auch eine Initiative von Schülerinnen und Schüler der Werkstufe am Schulzentrum Neustadt. Diese stellten die Frage: Warum müssen wir einen Ausweis vorzeigen, der unser Schwächen beweist?