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Umsetzung des Bundesteilhabegesetz

Fachgespräch zur ICF-basierten Bedarfsermittlung

Foto: Ingo Charton
Foto: Ingo Charton

Mitte Januar 2018 fanden sich auf Einladung des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport mehr als 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Fachgespräch "ICF-basierte Bedarfsermittlung" im Haus der Bremischen Bürgerschaft ein. Die Veranstaltung richtete sich an die Verbände behinderter Menschen, an die Leistungserbringer sowie Leistungsträger.

Nach einer Einführung in das Thema durch den Landesbehindertenbeauftragten hat Frau Prof. Dr. Hirschberg von der Hochschule Bremen in einem 45minütigen Vortrag Konzeption, Methodik und Anwendungsmöglichkeiten der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit) dargestellt.

Foto: Ingo Charton
Foto: Ingo Charton

Durch Frau Kemme (Sozialressort) sowie Herrn Utschakowski (Gesundheitsressort) wurde nachfolgend der Stand der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Auswahl eines zielgruppenübergreifenden Bedarfsermittlungsinstruments für das Land Bremen vorgestellt. Ergänzend hat Herr Schnittka (Lebenshilfe) die Anforderungen an ein ICF-basiertes Bedarfsermittlungsinstrument aus Sicht der Leistungsanbieter formuliert.

Im Plenum wurden alle Beiträge abschließend gemeinsam diskutiert. Dabei haben die Verbände behinderter Menschen sowie der Landesbehindertenbeauftragte immer wieder den Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe hervorgehoben. So betonten sie unter anderem, dass behinderte Menschen zukünftig auf Augenhöhe bei der Feststellung ihres individuellen Bedarfs mitwirken und die Verbände behinderter Menschen ferner bei der Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe aktiv zu beteiligen sind.

Feedback

Wir möchten Sie bitten, bis zum 09. Februar 2018 erste Anmerkungen und Anregungen zum Thema "ICF-basierte Bedarfsermittlung" an

martina.kemme@soziales.bremen.de

zu senden. Das Sozialressort wird diese in die weiteren Überlegungen einfließen lassen und zeitnah zur zeitlichen Planung für die Erarbeitung und Umsetzung des Instruments sowie zu geplanten Beteiligungsformaten informieren.

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