Bezüglich des wichtigsten behindertenpolitischen Reformvorhaben dieser Legislaturperiode im Bund, nämlich dem Bundesteilhabegesetz finden derzeit zahlreiche Aktivitäten seitens des Bremer Landesbehindertenbeauftragten statt. Gerne wollen wir hierüber berichten.
Auf Einladung des Büros des Landesbehindertenbeauftragten fand im August 2016 ein Gespräch zwischen dem Staatsrat der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie den verbandsklageberechtigten Behindertenverbänden statt. Bereits im Vorfeld machte der Beauftragte deutlich, dass er - trotz der massiven Kritik am Referentenentwurf - weiterhin auf einen konstruktiven Dialog setzt, um mit Änderungen des Entwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch eine für alle Beteiligten akzeptable Reform zu erreichen. Eingangs erläuterte der Staatsrat die Haltung seines Ressorts im Hinblick auf den nun stattfindenden Gesetzgebungsprozess.
Im Nachgang ging es vor allem um folgende Schwerpunktthemen:
• Zugang zur Eingliederungshilfe (5-Felder-Problematik)
• Bedarfsfeststellungsverfahren
• Einkommens- und Vermögensanrechnung
• Hilfe zur Pflege (satt und sauber)
• Auswirkung des Entwurfs insbesondere auf die Gruppe der geistig behinderten Menschen
Ende August hat Joachim Steinbrück an einer Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz im Martinsclub teilgenommen. Auf der Veranstaltung wurden kritische Punkte des vorliegenden Referentenentwurfs in Einfacher Sprache den Teilnehmerinnen erläutert. Neben Anke Teebken vom Paritätischen erläuterte auch Joachim Steinbrück Kernpunkte in einer einfachen Sprache. Im Rückblick ist festzuhalten, dass das Angebot sehr gut wahrgenommen wurde und dass es eine wichtige Veranstaltung im Hinblick auf den Slogan "Nicht ohne uns über uns" war.
Seit September treffen sich der Landesbehindertenbeauftragte sowie der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverband Bremen (Gerd Wenzel) mit den einzelnen Bremer Bundestagsabgeordneten. In den Gesprächen gehen Wenzel und Steinbrück auf die Kernforderungen
Die Gespräche finden in der Dienststelle des Landesbehindertenbeauftragten statt. Im Nachgang gibt es eine Zusammenfassung des Gesprächs, in welcher die Kernforderungen erneut erläutert werden.