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Bundesteilhabegesetz

Wanderwegweiser Bundesteilhabegesetz in eine Richtung, Sozialhilfe in die andere
Foto: teilhabegesetz.org

Bereits seit 2005 wurde über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in verschiedenen Foren und Arbeitskreisen diskutiert. Für die behinderten Menschen und ihre Vertretungen ging es vor allem darum, die betroffenen Personen aus dem „Fürsorgesystem“ herauszuholen und für sie ein modernes Teilhaberecht zu schaffen. Mit dem Antrag „Schaffung eines Bundesleistungsgesetz“ (Bundesrat Drucksache 282/12) vom 22. März 2013 sowie Aussagen zu einem Bundesteilhabegesetz im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, kam eine neue Dynamik in die Debatte.

Büro des Landesbehindertenbeauftragten schaltet sich immer wieder aktiv in die Debatte ein

Der LBB begleitete den Prozess auf Bundesebene von Anfang an. In der Debatte hat der Beauftragte immer wieder darauf hingewiesen, dass das neue Teilhaberecht für die Betroffenen sehr wichtig ist und dass der Gesetzgeber nicht nur die Entlastung der kommunalen Haushalte als Ziel verfolgen darf. Vor allem zielte der Beauftragte mit seinen Beiträgen auf Landes- sowie Bundesebene auf wirkungsvolle Instrumente ab. Dies betraf vor allem das Budget für Arbeit, die Bedarfsfeststellung sowie allgemein eine personenzentrierte Leistungserbringung im Sinne der Nutzer:innen..

Nachdem der Deutsche Bundestag das Bundesteilhabegesetz am 1. Dezember beschlossen hatte, stimmte am 16. Dezember 2016 ebenfalls der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zu. Die ersten Regelungen des bis zuletzt äußerst umstrittenen Gesetzes sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Debatte informieren und Ihnen nähere Informationen zur Thematik zur Verfügung stellen.

Begleitausschuss BTHG

Die Umsetzung auf Landesebene wird in Bremen liegt bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Für die Umsetzung wurde eine Struktur eingerichtet, die einen Begleitausschuss vorsieht, der zu konkreten Themen Stellung bezieht und bei der Umsetzung berät. Beteiligte am Begleitausschuss sind:

  • Der Landesbehindertenbeauftragte
  • Der kommunale Behindertenbeauftragte Bremerhavens
  • Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesteilhabebeirates
  • Die LAG der freien Wohlfahrtspflege

Der Begleitausschuss tagt 2-4 Mal pro Jahr. Themen von besonderer Bedeutung werden aus den Arbeitsgruppen des Umsetzungsprojektes der Behörde eingebracht und vorgestellt. Die weiteren Mitglieder im Begleitausschuss können Themen für die Tagesordnung zur Beratung oder auch zur Information vorschlagen.

Vertragskommission SGB IX

§ 131 Absatz 2 SGB IX sieht vor, dass die maßgeblichen Interessenvertretungen behinderter Menschen bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge mitwirken. Gemeinsam mit dem federführenden Senatsressort hat sich der Landesteilhabebeirat darauf geeinigt, dass der Beirat mit sechs Personen in der Vertragskommission und mit jeweils zwei in den Unterkommissionen vertreten sein wird. Folgende Unterkommissionen wurden eingerichtet: "Grundsätzliches", "Trennung der Leistungen in existenzsichernde und Fachleistungen", "Gestaltung von Assistenzleistungen" sowie "Andere Anbieter". Intern findet zudem ein monatlicher Austausch zwischen dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten und den Vertrer:innen des Landesteilhabebeirats statt.

Bedarfsermittlung Bremen

Das BTHG sieht im reformierten Eingliederungshilferecht vor, dass die Ermittlung des individuellen Bedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert. In diesem Zusammenhang wird auch für das Bundesland Bremen derzeit ein neues Bedarfsermittlungsinstrument erarbeitet. Die Beteiligung des Landesteilhabebeirats sowie des Landesbehindertenbeauftragten erfolgt durch stätige Sitzungen der Arbeitsgruppe Bedarfsermittlung. Die Federführung liegt bei der Senatorin für Soziales. Ferner gehören der AG die Senatorin für Gesundheit sowie der Magistrat Bremerhaven an.

Studienfahrt des Landesteilhabebeirats zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hamburg

Gruppenfoto der Reisegruppe
Foto: Stiftung Alsterdorf

Seit einiger Zeit beschäftigten sich die Mitglieder des Teilhabebeirats im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verstärkt mit den Themen Sozialraumorientierung, Trägerbudgets sowie Unterstützung von Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Gestaltung von Sozialraumorientierung auch im Rahmen von möglichen Trägerbudgets wird diskutiert. Die Interessensvertretung behinderter Menschen beteiligt sich an dieser Diskussion kritisch, da bisher konkrete Fragen zum Spannungsfeld Trägerbudget und Leistungserbringung im Sinne der Personenzentrierung aus ihrer Sicht nicht ausreichend beantwortet wurden. Nach Meinung der Interessensvertretung fehlte es bislang an Beispielen aus der Praxis. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf und Leben mit Behinderung haben in allen drei oben genannten Felder seit einigen Jahren Erfahrungen gesammelt. Anfang September 2023 machte sich daher eine 25köpfige Bremer-Reisegruppe auf den Weg nach Hamburg.
Gesamter Rückblick zur Fahrt

Klausurtagung des Netzwerks Landesrahmenvertrag

Das Foto zeigt die Teilnehmenden der Klausurtagung
Foto: LBB

Zwei Tage hat sich das Netzwerk Landesrahmenvertrag zur Klausur im Sommer 2023 getroffen. Der Austausch fand in Bremerhaven statt. Am ersten Tag hat Michael Beyerlein (Universität Kassel, Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung) den Auftrag und die Rolle der Interessensvertretung beschrieben und eine Analyse der Umsetzung in den Bundesländern gegeben. Anschließend ging es in den Austausch mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern zu den Themen: Teilhabe an Arbeit, Assistenz im Krankenhaus, Gewaltschutz sowie zu Assistenzleistungen im KiTa-, Schul- und Erwachsenenbereich.