Im Frühjahr 2018 hat die Schulleiterin des Gymnasiums Horn die Senatorin für Bildung verklagt, da diese von ihr verlangt hat, eine Inklusionsklasse einzurichten, in der auch Kinder mit Lernschwierigkeiten unterrichtet werden sollen. Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, ob sich auch Gymnasien in vollem Umfang an der Inklusion behinderter Schüler beteiligen müssen.
Unter anderem der Landesteilhabebeirat hat zur Debatte um das Gymnasium Horn Stellung bezogen und gefordert, der diskriminierenden Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler Grenzen zu setzen. Joachim Steinbrück erklärt zu dem Beschluss: "Der Auftrag an Bremens Schulen aus dem Schulgesetz ist eindeutig: Sie müssen sich zu inklusiven Schulen entwickeln. Dies in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung in Frage zu stellen, ist ausgrenzend und diskriminierend..."
Die Anhörung zum Verfahren fand Ende Juni 2018 am Verwaltungsgericht Bremen statt. Die Vorsitzende Richtern machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass ihrer Auffassung nach die Schulleiterin nicht klageberechtigt ist. Mit der Klage der Schulleiterin ging von Anfang an eine bundesweite mediale Berichtserstattung einher. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen eine Auswahl an Berichten sowie wichtige Stellungnahmen zur Verfügung stellen.