"Gut an dem neuen Schulgesetz finde ich, dass es den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler weiter ausbaut", so Dr. Joachim Steinbrück, Bremens Landesbehindertenbeauftragter.
Das Schulsystem, dass die Bremische Bürgerschaft am 17. Juni 2009 neu geregelt hat, wird zukünftig im Sekundarbereich I nur noch zwei gleichwertige Schularten haben, die Oberschule und das Gymnasium. Die Oberschule ermöglicht das Abitur nach 13 Jahren, das Gymnasium nach 12 Jahren. Es sollen auch Oberschulen entwickelt werden, die das Abitur nach 13 Jahren anbieten. In der Oberschule lernen Schülerinnen und Schüler bis zur zehnten Klasse gemeinsam; sie lernen auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus und erwerben den für sie höchstmöglichen Abschluss.
Nach dem neuen Schulgesetz haben bremische Schulen den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Die bisherigen Förderzentren, die für die sonderpädagogische Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler zuständig sind, sollen schrittweise aufgelöst werden. An ihre Stelle treten Zentren für unterstützende Pädagogik an allgemeinen Schulen und regionale Beratungszentren (Rebuz). Die Einführung der Zentren für unterstützende Pädagogik soll mit dem Schuljahr 2010/2011 beginnen.
Als eigenständige Schulen und anwählbare Alternative zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler und Schülerinnen sollen allerdings die Schule für Hörgeschädigte an der Marcusallee, das Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte an der Gete sowie die Schule an der Louis-Seegelken-Straße - Förderzentrum für die Bereiche motorische und körperliche Entwicklung dauerhaft erhalten bleiben.
"Zukünftig haben die Erziehungsberechtigten eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, im Rahmen der Kapazitäten zu entscheiden, ob die sonderpädagogische Förderung in einer allgemeinen Schule oder einem Förderzentrum stattfinden soll, soweit ein solches Förderzentrum noch fortbesteht. Den geeigneten Förderort bestimmt die Senatorin für Bildung und Wissenschaft", so Dr. Steinbrück weiter.
Vorgesehen im Schulgesetz ist ein Entwicklungsplan des Landes zur schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an unterstützender Pädagogik und sonderpädagogischer Förderung. Dieser soll einen Zeitrahmen für den Übergang von den bisherigen Förderzentren zu den zukünftigen Zentren für unterstützende Pädagogik an den allgemeinen Schulen sowie Perspektiven und Maßnahmen für die Realisierung des Auftrags zur gemeinsamen Gestaltung des Unterrichts und des weiteren Schullebens für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler aufzeigen.
"Wichtig ist, dass dieser Schulentwicklungsplan möglichst bald aufgestellt wird und die allgemeinen Schulen ihren Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln, auch tatsächlich annehmen. Hierfür werde ich mich einsetzen. Und als Landesbehindertenbeauftragter werde ich darauf achten, dass bei dem großen Umbau des Schulsystems, der ja bereits mit dem Schuljahr 2009/2010 beginnt, die Umwandlung der Förderzentren in Zentren für unterstützende Pädagogik, die erst ein Jahr später beginnen soll, nicht unter die Räder gerät", so der Landesbehindertenbeauftragte abschließend.