Ende 2014 wurde der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen durch den Senat beschlossen. Im Aktionsplan heißt eine Maßnahme auf Seite 46 zum Handlungsfeld Bauen und Wohnen:
"Schulung von Ortsbeiräten und Ortsamtsleiterinnen und Ortsamtsleitern zum Thema Barrierefreiheit."
Die Umsetzung ist im Aktionsplan mit dem 2. Halbjahr 2014 angegeben. Ab diesem Zeitpunkt fand ein kontinuierlicher Austausch zwischen dem Landesbehindertenbeauftragten und der Senatskanzlei statt. Die abschließende Fortbildung für die Bremer Beiräte und Ortsämter wurde am 14. Januar 2017 in der Architektenkammer durchgeführt.
Auf der Tagesordnung standen die "Barrierefreiheit im öffentlichen Raum" sowie die "Altenhilfe in Bremen". Das Referat des Landesbehindertenbeauftragten trug den Titel "Barrierefreiheit - Rechtliche Grundlagen". Ein weiterer Vortragender war Christoph Theiling, Geschäftsführer vom Büro Protze und Theiling.