Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat im Februar 2006 für seinen Geschäftsbereich verfügt, dass der Landesbehindertenbeauftragte in die Liste der Träger öffentlicher Belange aufgenommen wird und er zu allen Bauvorhaben des Ressorts anzuhören und zu beteiligen ist. Davon ausgenommen sind lediglich einfache Unterhaltungsarbeiten, Maßnahmen des militärischen Bereiches sowie solche Vorhaben, die offensichtlich keinen Einfluss auf die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums haben (z. B. Gründungsarbeiten, Baugrunderkundungen, Pflanzarbeiten etc.).
Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten möchte Ihnen in Zukunft einen Einblick in diesem Teilbereich geben und wird hierzu ausgewählte Stellungnahmen auf den folgenden Seiten veröffentlichen.
Jahr | Akten bearbeitet |
---|---|
2008 | 83 |
2009 | 95 |
2010 | 99 |
2011 | 73 |
2012 | 97 |
2013 | 80 |
2014 | 93 |
2015 | 101 |
2016 | 9 |
2017 | 149 |
2018 | 158 |
2019 | 130 |
2020 | 164 |
2021 | 174 |
2022 | 124 ff. |