Gemäß § 50 BremLBO müssen "in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses einschließlich eines möglichen Freisitzes barrierefrei erreichbar und nutzbar sein; ausgenommen sind Abstell-, Funktions- sowie mehrfach vorhandene Sanitärräume. In Gebäuden, die nach § 39 Absatz 4 Satz 1 Aufzüge haben, müssen alle Wohnungen nach Satz 1 barrierefrei, aber nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein."
Seit 1. Oktober 2021 müssen von den Wohnungen nach Satz 1 und 2 in Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine und bei mehr als zwanzig Wohnungen mindestens zwei Wohnungen uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann auch durch entsprechende Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. § 39 Absatz 4 bleibt unberührt. Die sogenannte R-Wohnungsquote tritt damit in Kraft und das Angebot an barrierefreiem Wohnraum im Land Bremen wird hierdurch automatisch stetig steigen.
Von Seiten des LBB gab es in der Vergangenheit vielerlei Bemühungen bezüglich der Vermittlung von rollstuhlgerechtem Wohnraum. Ziel ist es, gemeinsam mit den beteiligten Ressorts und der Beratungsstelle kom.fort zu einer konkreten Vereinbarung zu kommen, wie die dem Markt zuwachsenden R-Wohnungen konkret vermittelt werden können. Hierzu geht es im Jahr 2022 gemeinsam weiter.
Am 17. März 2021 fand das 5. Begleitgremium R-Wohnungen (Rollstuhlgerechte Wohnungen) statt. Ein Gremium unter der Federführung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und unter Beteiligung von Vertreter:innen der Behindertenverbände, dem Forum barrierefreies Bremen, der Wohnungswirtschaft und dem Landesbehindertenbeauftragten. Die Tagesordnung umfasste unter anderem folgende Themen:
Im Herbst 2018 wurde für die Stadt Bremen eine Wohnbedarfsermittlung durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, möglichst viele Personen in der Stadt Bremen (Bremen Stadt und Bremen-Nord) zu erreichen, die auf einen Rollstuhl in ihrer Wohnung angewiesen sind. Mit Hilfe des Amtes für Versorgung und Integration wurden unter anderem mehr als 3.300 Personen angeschrieben, die ein „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis vermerkt haben. Insgesamt haben sich 672 Personen an der Umfrage beteiligt.
Während einer Pressekonferenz am 2. Juli 2019 wurde die Auswertung der Umfrage vorgestellt. Fazit: Mehr als 125 R-Wohnungen fehlen derzeit in der Stadt Bremen.
Im Zeitraum August bis Oktober 2018 wurde in der Stadtgemeinde Bremen eine Wohnbedarfsermittlung durchgeführt. Per Email, via persönliches Anschreiben und durch mehr als 10.000 Postkarten wurde für die Umfrage geworben. Ziel der Umfrage war es, die Nachfrage an R-Wohnungen in der Stadt Bremen zu erheben, damit diese bei Neubauprojekten in den kommenden Jahren berücksichtigt werden kann. Die Auswertung erfolgte ebenfalls durch die Beratungsstelle kom.fort e.V.
Vorläufige Auswertung (Stand April 2019) (pdf, 1.5 MB)
Mit dem Ziel ein größeres Angebot an rollstuhlgerechten Wohnungen in der Stadtgemeinde Bremen zu schaffen, hat Dr. Joachim Steinbrück Anfang Juli 2018 gemeinsam mit Bausenator Dr. Joachim Lohse und Thomas Tietje, Vorsitzender der agWohnen Bremen-Bremerhaven, eine Erklärung unterzeichnet. Anlass für die Vereinbarung ist die Kritik unter anderem des Landesteilhabebeirats, dass es in der Stadt Bremen aktuell zu wenig bezahlbare rollstuhlgerechte Wohnungen gibt.
Um zukünftig am Bedarf orientierte rollstuhlgerechte Wohnungen zu bauen, sieht die unterzeichnete Erklärung als ersten Schritt die Ermittlung der aktuellen Nachfrage an R-Wohnungen vor. Die Umfrage zum Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen wird durch den Verein kom.fort durchgeführt und Mitte August 2018 beginnen. Um viele Interessierte zu erreichen, ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit durch den genannten Verein sowie den Unterzeichnern der Selbstverpflichtung vorgesehen.
Gemeinsam mit der Beratungsstelle kom.fort hat das Büro des Landesbehindertenbeauftragten im Dezember 2016 zu einem Fachgespräch "Rollstuhlgerechte Wohnungen in Bremen" eingeladen. An dem Austausch nahmen das Sozial- sowie Bauressort, das Jobcenter, die Zentrale Fachstelle Wohnen, die Wohnungswirtschaft, die Behindertenverbände sowie die Seniorenvertretung teil.
Anlass des Fachgesprächs waren einerseits Maßnahmen zum Themenfeld aus dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen sowie die Novellierung der Landesbauordnung. Ferner kommt es immer wieder zu Problemen bei der Vergabe und Belegung von rollstuhlgerechten Wohnungen im Zusammenhang mit der Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU). Aus diesem Grund wurden folgende Schwerpunkte während des 3-stündigen Austausch behandelt:
- Kosten der Unterkunft - Angemessenheit und Verfahren
- Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum
- Vermittlung von rollstuhlgerechten Wohnungen
Als übergeordnetes Ziel wird auch nach dem fachlichen Austausch die Schaffung eines ausgewogenen, zukunftsfähigen und transparenten Wohnungsmarkt für Rollstuhlfahrerinnen und Fahrer im Land Bremen gesehen.
Mitte 2016 wurde in der Bremischen Bürgerschaft über die Anfrage der Fraktion der CDU "Rollstuhlgerechter Wohnraum in Bremen und Bremerhaven" diskutiert. Die Anfrage beginnt mit folgender Feststellung:
"Im Land Bremen sind in den letzten Jahren so gut wie keine uneingeschränkt rollstuhlgerechten Wohnungen entstanden. Hinzu kommt, dass diese Wohnungen häufig in Kooperation mit Trägern von Senioren- und Behinderteneinrichtungen gebaut werden und auf dem freien Markt nicht zur Verfügung stehen."
Das komplette Dokument finden Sie hier.
Kinderzimmer hinterm Vorhang
Am 07. Dezember 2014 hat sich der Weser Kurier in einem Artikel dem Thema des rollstuhlgerechten Wohnungsbaus angenommen.
Rollstuhlfahrerin kämpft um geeignete Wohnung
Am 23. April 2014 behandelte das Nachrichtenmagazin "buten un binnen" den Streit zwischen einer Rollstuhlfahrerin und der Sozialbehörde. In der Sache geht es um die Frage, in welcher Höhe die Behörde eine rollstuhlgerechte Wohnung finanziert. Eine Finanzierung ist notwendig, da die Rollstuhlnutzerin vor wenigen Jahren ihre Arbeit aufgrund von Multiple Sklerose aufgeben musste und nun Arbeitslosengeld 2 bezieht. Vor allem wird in dem Beitrag deutlich, dass es zu wenig rollstuhlgerechten Wohnraum in Bremen gibt.
Der Landesbehindertenbeauftragte, Dr. Joachim Steinbrück war live im Studio und gab seine Einschätzung zu dem Fall ab. In seinem Statement forderte der Landesbehindertenbeauftragte, dass rollstuhlgerechter Wohnraum in die Wohnungsbauförderung Bremens aufgenommen wird. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bündnis für Wohnen von Dr. Joachim Steinbrück angesprochen.
Mit der Initiierung des "Bündnisses für Wohnen" im Jahr 2012 verfolgt der Senat das Ziel, dass mehr preiswerter sowie wie quantitativ mehr Wohnraum in Bremen verfügbar wird. Dieses Ziel resultiert unter anderem aus einer Expertise aus dem Jahr 2010, welche davon ausgeht, dass für den Zeitraum von 2010 bis 2020 rund 14.000 neue Wohnungen in Bremen benötigt werden. Um dieses anspruchsvolle Ziel zu realisieren, gibt es Fördergelder, damit neu gebaute Wohnungen zu einem verbilligten Preis vermietet werden können. Dort, wo die Stadt eigene Grundstücke für den Wohnungsbau verkauft, ist eine Quote von 25 Prozent für öffentlich geförderte preiswerte Wohnungen vorgeschrieben. Eine Anforderung bei den geplanten Neubauwohnungen wurde aber nicht hinreichend berücksichtigt: die Barrierefreiheit. Hier fehlt eine entsprechende Förderung.
Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten begleitet das Bündnis von Anfang an kritisch und hat sich im Vorfeld bereits einem Positionspaper (pdf, 218.7 KB) in die Debatte eingeschaltet.