In der Praxis begegnen uns wiederkehrende Baufehler, wenn wir barrierefreie Toiletten begutachten. Entweder ist die räumliche Dimensionierung nicht ausreichend, die Ausstattung mangelhaft oder die WC Anlage wird als Abstellkammer zweckentfremdet. Wir möchten aufklären, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um eine nutzbare barrierefreie Toilette herzustellen.
Für eine reguläre barrierefreie Toilette müssen mindestens 5 qm (Fertigmaß) veranschlagt werden. Die Tür muss eine lichte Breite von 90 cm aufweisen. Vor der Tür ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm freizuhalten. Hierbei ist es wichtig darauf zu achten, dass gegenüberliegende Wandteile und Einbauten die Bewegungsfläche nicht einschränken. Die Tür muss nach Außen (nicht in die WC Anlage) aufschlagen, um im Evakuierungsfall die Tür nötigenfalls aufstemmen zu können.
Hinweis: Oft werden Bewegungsflächen unmittelbar an die Türzarge gelegt, sodass die Tür in die Bewegungsfläche schwenkt. Für rollstuhlnutzende Personen stellt das Öffnen einer Pendeltür eine Herausforderung dar, die Tür muss am Türgriff nach hinten gezogen werden und am Fußbrett des Rollstuhls vorbei manövriert werden. Schnell gerät man mit dem Rücken an die gegenüberliegende Wand und ist somit eingeschränkt in der Beweglichkeit. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Bewegungsfläche außerhalb des Türschwenkbereichs anzuordnen oder in diesen Fällen eine Klapp(schiebe)tür zu installieren. Auch kann es hilfreich sein, die barrierefreie WC-Anlage mit einem elektrischen Türöffner auszustatten.
Der Türöffner ist auf einer Höhe von 85 cm anzubringen.
Innerhalb der WC-Anlage ist eine barrierefreie WC-Schüssel, ein barrierefreier Spiegel und ein barrierefreier Waschtisch anzuordnen.
Waschtische müssen unterfahrbar sein, um uneingeschränkt genutzt werden zu können. Es ist zu gewährleisten, dass an den Waschtisch so nah herangetreten werden kann, dass der Oberkörper bis an den vorderen Rand des Waschtisches gelangen kann und ein bedienen der Armatur somit ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Abschließend möchte ich noch ein paar Hinweise bezüglich Notrufanlagen und Liegen geben. Notrufanlagen sind so zu konzipieren, dass bei Auslösen des Alarms auch tatsächlich eine zuständige Person von diesem Hilferuf Kenntnis erhält. Es ist nicht ausreichend, wenn von außen eine rote Lampe erleuchtet oder ein einmaliger Ton abgespielt wird. Es ist sicherzustellen, dass der Person innerhalb der WC Anlage eine Hilfestellung zukommt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, sich mit der Anlage vertieft auseinander zu setzen. Wo kann ein solcher Alarm auflaufen? Gibt es eine Person, welche extra hierfür abgestellt wird, um dem Alarm nachzugehen? All dies sind Überlegungen, welche im Einzelfall vorher angestrengt werden sollten.
Grundsätzlich gilt für Toiletten, dass in der Nähe der WC-Schüssel eine Notrufanlage vorgesehen werden muss. Sie muss sich visuell vom Hintergrund abheben, taktil erfassbar und auffindbar sein und hinsichtlich ihrer Funktion auch für blinde Menschen eindeutig gekennzeichnet sein. Ein Notruf muss von der WC-Schüssel aus sitzend und vom Boden aus liegend ausgelöst werden können.
Hinweis: Auch die Gestaltung der Notrufanlage im inneren der Toilette muss regelmäßig geprüft werden. Oft sehen wir, dass die Notrufschnur aufgewickelt wird und somit unter der Decke hängt. Oder nur ein Einzelner Taster an der Tür vorhanden ist. Der Markt bietet hier verschiedene Systeme, beispielsweise eine Alarmschnur welche auf 10 cm OKF den gesamten Raum umläuft.
Auch ist im Vorfeld zu überlegen, ob eine Klappliege (L 180 x B 90 x H 46 – 48 cm) in die WC Anlage integriert werden kann. Vor der Liege ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorzusehen.
Als letzter Hinweis: Ja! Bewegungsflächen dürfen sich überschneiden, solange jedes einzelne Element eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm erhält.
Um behindertengerechte öffentliche Toiletten nutzen zu können, z.B. Autobahn- und Bahnhofstoiletten, benötigen Sie einen Euroschlüssel. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen und die Ausgabe des Euroschlüssels.