Im Mai 2014 wurde von der STUVA e.V. (Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V.) im Auftrag des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.) eine Studie mit dem Titel "Untersuchung möglicher Gefährdungspotenziale bei der Beförderung von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen" veröffentlicht. Aufgrund der Studie empfahl der VDV seinen Mitgliedern im Nachgang, dass E-Scooter von der Beförderung in Linienbussen und Straßenbahnen ausgeschlossen werden sollen, solange die Voraussetzungen für eine sichere Beförderung solcher Geräte nicht gegeben ist. Das Gutachten trifft des Weiteren die Aussage, dass das Kippen eines Elektromobils mit aufsitzender Person bei einer Gefahrenbremsung wahrscheinlich und bei einer Betriebsbremsung nicht auszuschließen sei. Auch die starke Behinderung anderer Fahrgäste im Türbereich führt das Gutachten gegen die E-Scooter ins Feld. Zudem würde die Nutzbarkeit der Mehrzweckbereiche in den Bussen für Rollstuhlfahrer, Rollatoren oder Kinderwagen behindert.
Mit Blick auf das untenstehende Schreiben des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr aus dem ersten Quartal 2017, hat der Landesbehindertenbeauftragte eingangs signalisiert, dass die in Rede stehenden Empfehlungen zur Beförderung von E-Scootern in Linienbussen des ÖPNV als ein gerade noch akzeptabler Kompromiss angesehen werden können. Nach ersten Berichten zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen in anderen Bundesländern und nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage hält er an dieser Position nicht mehr fest. Wesentliche Gründe führt der Beauftragte in nachfolgender Stellungnahme auf.
Nachdem es in den letzten Jahren intensive Diskussionen zu der Frage gegeben hat, ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte E-Scooter in Bussen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs befördert werden müssen und eine ganze Reihe von Gutachten vorgelegt worden waren, hat das Land Nordrhein-Westfalen Ende 2016 den Entwurf eines Erlasses zur Beförderung von E-Scootern vorgelegt und ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Im ersten Quartal 2017 haben sich der Bund und die Bundesländer auf eine einheitliche bundesweite Regelung zur Beförderung von E-Scootern verständigt.
Ende Februar 2016 trafen sich Joachim Steinbrück und Petra Wontorra mit Vertretern des Verkehrsverbundes Bremen-Niedersachsen (VBN), des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und einzelner Verkehrsunternehmen aus dem Gebiet des VBN. Die Runde tauschte sich über zwei Stunden zur Frage des Ausschlusses von E-Scootern aus. Einige der Unternehmen haben Zwischenlösungen gefunden, andere schließen nach wie vor Scooter von der Beförderung aus. Begründet wird dies mit Sicherheitsbedenken. Zwischenzeitlich liegen zwei Gutachten der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsunternehmen e.V. vor, die die Risiken bei der Beförderung von E-Scootern untersuchen und die vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben worden waren. Zwei weitere Gutachten sollen bis zum Sommer vorliegen. Es handelt sich dabei um ein weiteres technisches Gutachten (welche Anforderungen müssen erfüllt sein um eine sichere Beförderung zu Gewährleisten?) sowie um ein rechtliches Gutachten (Haftungsfragen im Schadensfall).
Eine einheitliche Regelung zur Frage der Beförderung von E-Scootern konnte in dem Gespräch nicht verabredet werden. Die Landesbeauftragten sowie die Verkehrsunternehmen haben sich jedoch darauf verständigt, dass ein erneuter Austausch im Sommer nach Vorlage der beiden weiteren Gutachten erfolgen soll, um diese zu bewerten. Dieser Austausch soll im Rahmen eines Runden Tisches unter Beteiligung der Vertretungen behinderter Menschen aus Bremen und Niedersachsen durchgeführt werden.
Aufgrund der Empfehlung des VDV wurden Nutzer von E-Scootern in weiten Teilen Deutschlands ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr in Bussen und Bahnen mitgenommen. Diese Entscheidung brachte dem VDV sowie seinen Mitgliedern eine Reihe an Kritik ein. Anfang Januar meldete sich Joachim Steinbrück mit einer eigenen Stellungnahme zu dem Thema zu Wort. In dieser kritisierte er unter anderem, dass das Gutachten keine Aussagen darüber enthält, wie eine sichere Beförderung von E-Scootern in Zukunft gewährleitet werden könnte (fehlende Handlungsperspektive). Ferner wies der Beauftragte in seiner Stellungnahme auf ein weiteres Gutachten hin, welches in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben wurde und klären soll, ob und welche Elektromobile unter welchen Voraussetzungen in Bussen und Straßenbahnen befördert werden können. Vor dem Hintergrund regte Joachim Steinbrück an, den Ausschluss der Beförderung von E-Scootern bis zur Vorlage des Gutachtens im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen auszusetzen.
Mitte Januar 2015 fand zu der Thematik ein Austausch zwischen Vertretern der Verkehrsunternehmen, dem Staatsrat für Umwelt, Bau und Verkehr sowie dem Landesbehindertenbeauftragten statt. Im Anschluss gab die BSAG bekannt, das Verbot bis zum Vorliegen des neuen Gutachtens auszusetzen.
Das Büro des Behindertenbeauftragten steht bis heute zu dem Thema mit der BSAG und dem VBN im Austausch. Weitere Gespräche sind im Frühjahr 2016 geplant.