Bereits das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz zielt auf die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bauen und Verkehr ab. Darüber hinaus werden Vorgaben zur Barrierefreiheit durch die Bremische Landesbauordnung, durch das Bremische Landesstraßengesetz sowie durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr konkretisiert. Die Masse an rechtlichen Rahmenbedingungen macht bereits deutlich, dass der folgende Bereich zu den zentralen Aufgaben des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen gehört.
Neben Stellungnahmen des Landesbehindertenbeauftragten, welche er in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange zu einzelnen Bauvorhaben abgibt, möchten wir Ihnen darüber hinaus auf den folgenden Seiten einen Einblick in viel diskutierte Themenbereiche geben.
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