In vielen Bundesländern gibt es das sogenannte Landesblindengeld. In Bremen heißt diese Leistung Landespflegegeld und richtet sich an blinde und schwerstbehinderte Menschen. Seit 1972 sind die Leistungen im Bremer Landespflegegeldgesetz (BremLPGG) geregelt.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Landespflegegeld erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen durch das Amt für Soziale Dienste und in der Stadtgemeinde Bremerhaven durch das Sozialamt des Magistrats.