Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein zentrales Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes in Bremen. Beseitigt werden sollen Barrieren, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen behindern. Bekanntes Beispiel für die schrittweise Herstellung von Barrierefreiheit ist der öffentliche Personennahverkehr: Hier wurden und werden die Busse und Bahnen mit hohem Einstieg durch Niederflurfahrzeuge ersetzt, die Menschen im Rollstuhl die eigenständige Nutzung ermöglichen.
Es geht aber nicht nur um die Beseitigung baulicher Hindernisse, sondern auch um oft unsichtbare Barrieren. So erleichtert einfache Sprache Menschen mit Lernbehinderungen das Verstehen von Texten, die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten sehbehinderten Personen den Zugang zu Informationen und der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen nicht hörenden Menschen die Kommunikation.
Und oft profitieren auch Nichtbehinderte von Barrierefreiheit, wenn sie als Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Koffern Busse, Bahnen und Aufzüge nutzen. Und einfache Sprache ist auch für Menschen von Vorteil, für die Deutsch eine Fremdsprache ist. Barrierefreiheit kann nur schrittweise hergestellt werden.
Wenn aber - wie in jüngster Vergangenheit in Bremen geschehen - eine Schule so gebaut wird, dass nur die untere Ebene von Menschen im Rollstuhl erreicht werden kann, ist dies ein Schritt in die falsche Richtung: Denn die Unzugänglichkeit der zweiten Etage ist eine neu gebaute Barriere.
Wer nur „halb barrierefrei“ baut, baut mit Barrieren. Zu hoffen bleibt, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Der Landesbehindertenbeauftragte und die Öffentlichkeit werden jedenfalls darauf zu achten haben, dass in Bremen keine neuen Barrieren für Menschen mit Behinderungen entstehen.
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