Die Beauftragten für behinderte Menschen trafen sich am 4. und 5. Dezember auf Einladung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein, Dr. Ulrich Hase, zu einer Beratungsrunde.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Themen Gemeinsame Servicestellen, die inklusive Gesellschaft, Pflegereform, Menschen im Rollstuhl und ihre Beförderung in Bussen sowie UN-Konventionen.
Gemeinsame Servicestellen
Die Rehabilitationsträger stellen mit den Gemeinsamen Servicestellen ein flächendeckendes trägerübergreifendes und ortsnahes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung. In der Praxis wird dieses Beratungssystem noch unzureichend genutzt und es stellt sich häufig die Frage, ob sich die Gemeinsamen Servicestellen bewährt haben.
In Schleswig-Holstein wurde ein Bericht zur Situation der Gemeinsamen Servicestellen erstellt, der die Grundlage der Diskussion zu diesem Thema bildete.
Zur Verbesserung der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen wird auf BAR-Ebene mit den zuständigen Rehabilitationsträgern eine neue Rahmenvereinbarung Anfang 2008 in Kraft treten. Wichtige Ergänzungspunkte bilden hierbei das Persönliche Budget sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement.
Weiterhin beraten die Rehabilitationsträger auf BAR-Ebene über die Qualitätssicherung der Gemeinsamen Servicestellen und erarbeiten ein Handbuch für Servicestellenmitarbeiter, das die bisherigen Erfahrungen der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen einbezieht.
Für die Beauftragten für behinderte Menschen sind die Gemeinsamen Servicestellen eine wich-tige Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere ist die Zusammenarbeit mit den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe sowie den Beratungsangeboten der Pflegeversiche-rung genauer zu bestimmen. Sie fordern daher den Gesetzgeber auf, den Auftrag und die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Gemeinsamen Servicestellen zu konkretisieren.
Inklusion in die Gesellschaft
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Schleswig-Holstein entwickelt ein Gesamtkonzept zur Politik für Menschen mit Behinderungen. Leitgedanke dieses Konzeptes ist, dass eine inklusive Gesellschaft Ausgrenzungen nicht zulässt bzw. eine Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderung nicht akzeptiert.
Zur Umsetzung der Leitorientierung werden Projekte gefördert. Als erstes Projekt wurde bei ei-nem Landesverband für Menschen mit Behinderung ein Inklusionsbüro errichtet, das ein wichtiges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Behörden, Institutionen, Verbände und Einrichtungen darstellt.
Die Teilnehmer des Treffens begrüßen dieses Gesamtkonzept als ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur umfassenden Teilhabe behinderter Menschen in die Gesellschaft.
Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG)
Die im PfWG enthaltenen Leistungsverbesserungen werden begrüßt. Die Beauftragten für be-hinderte Menschen geben aber zu bedenken, dass der Gesetzentwurf bislang kaum Elemente enthält, wie sie in den "Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege" der Beauftragten der Bundesregierung definiert sind. Sie empfehlen, eine Vernetzung der Leistungen der Pflegeversicherung mit den Leistungen und Verfahren zur Teilhabe im SGB IX (z.B. Beratung, Bedarfs-ermittlung, Antragsverfahren als auch Leistungserbringung). Das Persönliche Budget bei Pfle-geleistung kann nur dann ein für alle Personengruppen und Leistungsarten geeignetes Instrument werden, wenn Hemmnisse wie z.B. die Gutscheinregelung und der Verrichtungsbezug nach § 35a SGB XI durch den Gesetzgeber beseitigt werden.
Die Beauftragten raten dazu, vorhandene Beratungskompetenzen unter Einbeziehung der Gemeinsamen Servicestellen zu nutzen.
Beförderung von Menschen im Rollstuhl
Eine europäische Richtlinie, die in Deutschland umgesetzt ist, verunsichert Busfahrer sowie behinderte Menschen. Nach der Regelung wird ein Sicherheitsniveau angestrebt, dass in der Fol-ge Menschen im Rollstuhl die Nutzung erschwert.
Bei Schäden müssen Busfahrer künftig mit Bußgeldern und Strafpunkten rechnen. Auch diese Regelung kann zur Folge haben, dass Menschen im Rollstuhl von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Die Landesbeauftragten fordern daher die Bundesregierung auf, die Richtlinie so umzusetzen, dass Menschen im Rollstuhl durch die Umsetzung nicht diskriminiert werden. Sie bieten den zuständigen Bundesministerien ihre Beratung dazu an.
UN-Konvention
Die Konvention über die Rechte behinderter Menschen enthält grundlegende Aussagen zur Gleichstellung und Antidiskriminierung, zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch und zum Recht auf individuelles Wohnen und Leben in der Gemeinde. Mit dem Übereinkommen werden behin-derte Menschen als Bürger anerkannt, die mit gleichen Rechten ausgestattet sind wie nichtbe-hinderte Menschen.
Die Beauftragten für behinderte Menschen sehen in den Forderungen der UN-Konvention ein großes Betätigungsfeld für die Zukunft und fordern alle dafür zuständigen Institutionen und Ver-antwortlichen auf, sich zeitnah und intensiv mit der UN-Konvention auseinanderzusetzen und eine breite gesamtgesellschaftliche Diskussion dazu zu entfachen.