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PM zum 33. Treffen der Beauftragten für behinderte Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Behindertenbeauftragte der Bundesregierung veranstaltet gemeinsam mit den Landesbehindertenbeauftragten eine deutschlandweite Informationstour zum Persönlichen Budget

Das diesjährige Frühjahrstreffen der Beauftragten für behinderte Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Re-habilitation fand am 15./16. Mai 2007 auf Einladung des Landesbehindertenbeauftragten des Landes Bremen, Dr. Joachim Steinbrück, statt. Ein Schwerpunkt dieser Tagung bildete das Thema "Persönliches Budget".

Ab dem 1.1.2008 hat jeder behinderte Mensch nach § 19 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer wird aufgelöst und fest definierte, trägerspezifische Dienst- oder Sachleistungen durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Damit können be-hinderte Menschen eigenverantwortlich als Käufer, Kunde oder Arbeitgeber über die Art der Leistungserbringung bestimmen. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie selbst, welche Hilfe wann und durch welchen Dienst ihren Bedürfnissen entspricht.

Mit ihrer bundesweiten Informationstour im September d.J. wollen die Landesbehindertenbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung potentielle Budgetnehmer, Angehörige sowie Fachleute der Behindertenhilfe über das Persönliche Budget informieren. Geplant ist jeweils eine Vormittagsveranstaltung mit Referaten in einfacher Sprache und eine Veranstaltung mit Referat und Podiumsdiskussion am Abend (www.budget-tour.de).

Föderalismusreform

Am 1. September 2006 trat die Föderalismusreform in Kraft. Damit einher geht die Veränderung von Zuständigkeiten vom Bund auf die Länder. Unmittelbar zuständig snd die Länder nunmehr für das Gaststättengesetz, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Teile des Heimrechts, das Hochschulrahmengesetz sowie des Artikels 84 des Grundgesetzes (Verfahrensrecht). Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer ermöglicht es diesen, auf Landesebene eigenständige und nicht wie bisher bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Dabei sollten die erreichten Standards der Barrierefreiheit erhalten bleiben.

Die Beauftragten für behinderte Menschen treten dafür ein, die Landespolitik nach dieser Re-form noch stärker zum Motor einer fortschrittlichen Behindertenpolitik zu machen und entschie-den, den im SGB IX festgeschriebenen Paradigmenwechsel zur umfassenden Gleichstellung und Teilhabe von behinderten Menschen umzusetzen. Sie sprechen sich für eine noch engere Zusammenarbeit untereinander sowie mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belan-ge behinderter Menschen aus. Insbesondere komme es jetzt darauf an, das Heimrecht in den Ländern auf einheitliche Anforderungen wie

- Erhalt eines einheitlichen Standards im Bereich des Heimrechts der einzelnen Bundes-länder
- Verhinderung der Absenkung der Anforderung an die bauliche Ausstattung
- Förderung dezentraler und kleiner Wohneinheiten
- Förderung zur Umsetzung des Grundsatzes "Ambulant vor stationär" und
- Ermöglichung einer Aufspaltung des Heimvertrages in einen Mietvertrag sowie einen Assistenz-, Pflege- und Versorgungsvertrag festzuschreiben

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung für behinderte Akademiker

Des Weiteren diskutierten die Beauftragten den Beschluss der Bundesagentur für Arbeit, die Aufgaben der Vermittlungen schwerbehinderter Hochschulabsolventinnen und -absolventen von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) Bonn auf die örtlichen Arbeitsagenturen zu über-tragen und im Gegenzug diese Stelle bei der ZAV in der bisherigen Form aufzulösen.

Die Beauftragten für behinderte Menschen sehen darin eine Verschlechterung der bisherigen guten Vermittlungschancen behinderter Hochschulabsolventen, da der Markt für die Absolven-ten nicht auf die Einzugsregion der jeweiligen Arbeitsagentur zu begrenzen sei. Sie fordern die Bundesagentur für Arbeit auf, dieses Vorhaben zurückzunehmen.

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen

Die Beauftragten für behinderte Menschen beschließen, sich bei ihrem nächsten Treffen im Herbst dieses Jahres intensiv mit den Inhalten der UN-Konvention auseinanderzusetzen. Sie fordern die Bundesregierung auf, die UN-Konvention zeitnah zu ratifizieren.

Finanzielle Absicherung der Beschäftigungsförderung

Angesichts des Rückgangs der Einahmen aus der Ausgleichsabgabe sehen die Beauftragten die aus diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen als gefähr-det an. Vor diesem Hintergrund fordern sie, die Höhe der Ausgleichsabgabe mindestens auf dem Stand der Einnahmen des Jahres 2002 durch geeignete Maßnahmen abzusichern.