Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder trafen sich auf Einladung der nordrhein-westfälischen Landesbehindertenbeauftragten Angelika Gemkow in Düsseldorf. Im Rahmen der zweitägigen Tagung (13./14. Oktober 2009) wurden wichtige Grundsatzfragen der Behindertenpolitik behandelt. Unter anderem ging es um die Behindertenrechtskonvention und das Thema "Barrierefreiheit".
Der Behindertenbeauftragte des Landes Bremen, Dr. Joachim Steinbrück erklärt hierzu: "Während unseres Treffens haben wir beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Bundesländern zu bilden. Hier gibt es viele Regelungen, die im Lichte der Behindertenrechtskonvention möglicherweise geändert werden müssen. Das Spektrum reicht von den Landesbauordnungen über die Schulgesetze bis hin zu den Wahlgesetzen. Es ist wichtig, dass wir als Behindertenbeauftragte konkrete Maßnahmen vorschlagen, die der Erfüllung der Behindertenrechtskonvention auf Landesebene dienen."
Die Gastgeberin Angelika Gemkow äußert zu dem weiteren Schwerpunkt der Tagung: "Die Herstellung von Barrierefreiheit ist eine der zentralen Herausforderungen, denen sich alle Länder und der Bund angesichts einer älter werdenden Gesellschaft stellen müssen. Die Beauftragten der Länder und des Bundes fordern die neue Bundesregierung auf, auf diesem Feld jetzt wichtige Weichen zu stellen. Der Abbau von baulichen Barrieren braucht finanzielle Anreize für Investoren und Bauherren, sonst wird nicht umgebaut. Für die Förderung der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes stehen bundesweit 3,5 Milliarden Euro per anno bereit, für den Abbau von Barrieren im Wohnbestand aber nur 80 Millionen Euro. Diese Schieflage muss dringend beseitigt werden. Aber auch die Länder sind hier gefordert. Gerade in Nordrhein-Westfalen wurden auf mein Betreiben hin zahlreiche Initiativen zum Barriereabbau gestartet." Als Beispiel nannte Gemkow die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung "Mehr barrierefreie Arztpraxen in Nordrhein-Westfalen", die einen deutlichen Impuls zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung setzt.
Die während des Treffens noch amtierende Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer erklärte Barrierefreiheit im Baubereich, im Straßen- und Verkehrsraum, aber auch bei Dienstleistungen und in der Informations- und Kommunikationstechnologie sei Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen. Evers-Meyer appellierte an die neue Bundesregierung in diesem Bereich verstärkt tätig zu werden. Außerdem erneuert sie in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Weitere Forderungen:
Signet Barrierefrei
Die Beauftragten beschlossen, bis zur nächsten Tagung im Frühjahr 2010 in einer Arbeitsgruppe unter Leitung der nordrhein-westfälischen Landesbehindertenbeauftragten Mindestkriterien für ein bundesweites "Signet Barrierefrei" zu entwickeln, mit dem barrierefreie Einrichtungen ausgezeichnet werden können. Sie bezeichneten ein solches Signet als guten Beitrag dazu, öffentlich auf das Thema Barrierefreiheit aufmerksam zu machen und gute Beispiele zu zeigen, um das immer noch fehlende Bewusstsein für dieses sozialpolitisch wichtige Thema zu schärfen. Dies könne auch für die Umsetzung der UN-Konvention ein wichtiger Motor sein.
Sachverständige für Barrierefreiheit
Ferner diskutierten die Beauftragten der Länder über die Einführung von Sachverständigen für Barrierefreiheit und die Aufnahme dieses Themas in die Curricula der Architektenausbildung. Die Umsetzung von Barrierefreiheit muss nach ihrer Ansicht schon bei der Planung neuer Gebäude geprüft und kontrolliert werden.
Sachverständige können die handelnden Akteure wie Architekten, Bauherren oder Handwerker schon im Planungsstadium hinsichtlich der Herstellung von Barrierefreiheit beraten. Hierdurch ließen sich teure Bau- und Planungsfehler schon von Anfang an vermeiden. Fortbildungsangebote für Sachverständige sollten in den Ländern selbstverständlich sein.
Änderung der Landesbauordnung
Die Beauftragten berieten die Frage inwieweit die Bauordnungen der Länder zu ändern sind. Die Pflicht zur Herstellung der Barrierefreiheit muss bauordnungsrechtlich auf alle Räume in einem Gebäude ausgeweitet werden. Nach geltender Rechtslage sind öffentliche Gebäude nur in den Teilen barrierefrei zu gestalten, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen. "Wenn wir die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen wollen, müssen wir zum Beispiel dafür sorgen, dass Regelschulen zukünftig barrierefrei gebaut werden", so Gemkow. Die Beauftragten appellierten an den Bundesbauminister und die Bauminister der Länder, bei der diesjährigen Bauministerkonferenz eine entsprechende Änderung der Musterbauordnung zu beschließen, die als Leitfaden für die Landesgesetzgebung gilt.