Am 3. und 4. Juni trafen sich die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zu ihrer ersten Beratungsrunde in diesem Jahr. Auf Einladung des scheidenden Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg, Herbert Bienk, fanden die länderübergreifenden Konsultationen diesmal in Hamburg statt. Herr Bienk wird dieses Amt nur noch bis Ende des Monats ausüben.
In seinem Grußwort betonte Senator Dietrich Wersich, Präses der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, seine hohe Wertschätzung der Arbeit von Herbert Bienk. Auch Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und Bernd Petri, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR), der die Runde moderierte, dankten Herrn Bienk für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit.
Schwerpunkt der Beratungen war die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention und damit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Ratifikation der Konvention durch Deutschland stellt für die Beauftragten eine entscheidende Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderungen dar. Daher steht die praktische Umsetzung der Konvention ganz oben auf der Agenda aller Beauftragten. Um die Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen sicher zu stellen, gilt es die Konvention nun mit Leben zu füllen und durch konkrete Aktionspläne auf Bundes- und Landesebene umzusetzen. Das forderten die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder mit Nachdruck bei ihrem 37. Treffen in Hamburg.
Die Inklusion behinderter Menschen müsse schon in den Kindergärten, den Schulen und bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen gelebt werden. Auch das Wohnen und Arbeiten behinderter Menschen mitten in der Gesellschaft ist konsequent voranzutreiben. Dafür sei die Barrierefreiheit von Wohnungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden sowie von Arztpraxen unerlässlich. Eine große Chance dazu bieten Regelungen im Rahmen der aktuellen Konjunkturprogramme, wenn die Mittelvergabe mit dem Kriterium der Barrierefreiheit verknüpft werde. Dies bedeute aber auch, dass behinderte Menschen nach dem Motto "Nichts über uns ohne uns" in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden müssten.
Um die anstehenden behindertenpolitischen Fragen im "Superwahljahr 2009" mit zur Richtschnur der Wahlentscheidung zu machen, forderten die Beauftragten die Menschen mit Behinderung auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und ihre Wahlrechte zu nutzen.
Weitere Aufgaben entstehen aus dem Blickwinkel der Beauftragten insbesondere aus der wachsenden Bedeutung der Barrierefreiheit bzw. dem "Design for all". Hier sind für das Jahr 2009 weitere Aktivitäten geplant.