Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurde die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom Bundesgesundheitsministerium erlassen. Eine Priorisierung ist erforderlich, weil immer noch zu wenig Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Menschen in Deutschland zeitnah ein Impfangebot machen zu können. Nach und nach wurde jedoch die Verordnung verändert, beispielsweise, um bei der Wiederöffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen den dort Tätigen Schutz vor einer Infektion zu bieten. Außerdem setzen sich immer mehr Länder über die Vorgaben der Verordnung hinweg und ziehen Gruppen in ihren Impfstrategien vor, die noch gar nicht berechtigt sind. Leidtragende sind Menschen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen und Behinderungen, deren Impfung sich dadurch verzögert, obwohl sie einen Anspruch haben. Dieses Vorgehen kann über Leben oder Tod entscheiden. Das muss ein Ende haben!
Die Beauftragten fordern daher:
Zur Erläuterung der letzten Forderung: Menschen mit gravierenden Risiken aufgrund einer Vorerkrankung/ Behinderung sind in vielen Fällen nicht in der Coronavirus-Impfverordnung berücksichtigt, weil ihre Diagnosen zu selten sind, um statistisch ins Gewicht zu fallen. Dafür wurden Einzelfall-Entscheidungen ermöglicht. Diese Menschen haben Angst wegen eines nachweislich erhöhten Sterberisikos – sie sehen sich gleichzeitig bedroht für den Fall, dass Triage-Entscheidungen erfolgen. Zum Teil leben sie seit über einem Jahr in Selbstisolation. Nach Auswertung der Rückmeldungen an die Beauftragten sind die derzeitigen Einzelfall-Verfahren nicht zielführend.