Alle Inhalte im Fernsehen laufen mit Untertiteln, Nachrichtensendungen werden in Gebärdensprache und in Leichter Sprache angeboten, die sozialen Medien bieten inklusive und barrierefrei Inhalte: Diese Vision einer inklusiven und barrierefreien Medienwirklichkeit war Schwerpunktthema der Konferenz 60. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen, die Ende November 2020 stattfand. Aus Bremen hat neben dem Landesbehindertenbeauftragten Arne Frankenstein, seinem Stellvertreter Kai J. Steuck auch der ehemalige Beauftragte Joachim Steinbrück teilgenommen.
Welche derzeit bestehenden Defizite in der Barrierefreiheit überwunden und wie Vorhaben zur Gestaltung inklusiver Medien ohne Zugangsbarrieren für Menschen mit Behinderungen initiiert und gefördert werden können, wurde gemeinsam besprochen. Zwei Tage diskutierten die Beauftragten unter anderem mit Vertreter*innen von ZDF, Apple und Menschenrechtsorganisationen Themen wie den Medienstaatsvertrag und Inklusion bei neuen Medienformaten.
Die "Mainzer Erklärung" fordert besseren Zugang zu und stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an und in Medien:
In einem 10-Punkte-Programm für barrierefreie und inklusive Medien fordern die Behindertenbeauftragten unter anderem bei der vorgesehenen Änderung des Medienstaatsvertrags Aktionspläne mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen Rundfunkanstalten sowie der Telemediendienste unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen festzulegen und den Beteiligungsprozess für den Medienstaatsvertrag transparent, auf Augenhöhe und barrierefrei zu gestalten und die Beiräte und Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern aktiv einzubeziehen. Weitere Forderungen sind die Vertretung der Organisationen der Menschen mit Behinderungen durchgehend in allen Rundfunkräten und Gremien der Landesmedienanstalten zu sichern und die zeitnahe Umsetzung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) zu fördern.
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Der 26. James Bond aus dem Jahr 2025 ist auch ohne spektakuläre Bilder ausgezeichnet. Die hervorragende Hörfassung erhält den Oscar für die beste Audiodeskription. In den linearen und nichtlinearen Fernsehangeboten werden im gleichen Jahr 100 Prozent Untertitelung erreicht - das Angebot ist qualitativ hochwertig. Auch viele Menschen ohne Hörbehinderungen nutzen diesen praktischen Service. Informationssendungen sind selbstverständlich in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar; eine positive Entwicklung nach der überwundenen Corona-Krise, in der gehörlose Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten ihre Rechte auf gleichberechtigte Informationsvermittlung verstärkt eingefordert hatten.
Nach einer breit angelegten Kampagne für Vielfalt eines umfassenden Bündnisses von Menschenrechts-Organisationen in den sozialen Medien gehören inklusive und barrierefreie Inhalte zum allgemein geachteten Standard der Netz-Etikette. Die mittlerweile demokratisch legitimierten Algorithmen beeinflussen und manipulieren nicht mehr, sondern schützen Menschen mit Behinderungen und alle anderen vor Diskriminierungen. Respekt und Vielfalt sind bevorzugte Themen geteilter Inhalte.
Wie diese Vision einer inklusiven und barrierefreien Medienwirklichkeit erreicht werden kann, war Schwerpunktthema der 60. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen. Welche derzeit bestehenden Defizite in der Barrierefreiheit überwunden und wie Vorhaben zur Gestaltung inklusiver Medien ohne Zugangsbarrieren für Menschen mit Behinderungen initiiert und gefördert werden können, wurde gemeinsam besprochen. Die Konferenz wurde von Rheinland-Pfalz organisiert und fand erstmalig im Online-Format statt.
Vor über 500 Jahren startete mit dem modernen Buchdruck durch Gutenberg in Mainz eine Medienrevolution. Der Wandel zu einer digitalen Medienwelt wird häufig mit der Innovation Gutenbergs verglichen. Menschen mit Behinderungen profitieren oft von den digitalen Neuerungen. Gleichzeitig entstehen aber neue digitale Barrieren, die den Zugang zu Informationen und Teilhabe verhindern. Digitalisierung kann also eine große Chance für Menschen mit Behinderungen sein - oder aber ein weiteres Ausschlusskriterium.
Mit der Mainzer Erklärung der 60. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen soll ein starkes Signal für Inklusion und Barrierefreiheit in den Medien gesetzt werden: Ein Signal für die Umsetzung unserer Vision 2025.
Die seit dem Jahr 2009 für Deutschland gültige UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zeigt unseren gemeinsamen Auftrag für Inklusion und Barrierefreiheit in den Medien. Zu unseren Verpflichtungen nach der UN-Konvention gehören:
Als Maßnahmen zur Umsetzung unserer Verpflichtungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Erreichung unserer Vision 2025 fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern:
Mainz, 27. November 2020