Die Beauftragten des Bundes sowie der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für eine an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Behindertenpolitik in Deutschland ein. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen nach Artikel 1 der Konvention auch Menschen mit längerfristigen seelischen, psychischen und psychosozialen Beeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft und der Wahrnehmung ihrer Grund- und Menschenrechte hindern können.
Während ihres 52. Treffens am 3. und 4. November 2016 in Bremen haben sich die Beauftragten schwerpunktmäßig mit der Weiterentwicklung der Psychiatrie auf Bundes- sowie Landesebene befasst.
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