Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Länder treffen sich halbjährlich zu Arbeitstagungen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Im Rahmen der Treffen werden insbesondere die legislativen Vorhaben der Bundesregierung aus Sicht der Betroffenenvertreter kritisch und konstruktiv begleitet, um Impulse zu Problemlösungen zu geben.
Im Nachgang der Tagungen stellen wir Ihnen auf dieser Seite eine Reihe an Informationen sowie die abschließenden Erklärungen der Beauftragten zur Verfügung.
Im Mittelpunkt des 67. Treffens der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen standen die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses zur Staatenprüfung Deutschlands. Aus diesen geht hervor, dass Deutschland auch 15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK bei der Teilhabe und Selbstbestimmung noch deutlich hinter seinen Zielen und Möglichkeiten zurückbleibt. In der von der Konferenz am 12. April beschlossenen "Stuttgarter Erklärung" fordern die Beauftragten von Bund Länder und Kommunen die zielgerichtete und konsequente Umsetzung der UN-BRK unter Beachtung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses mit klaren zeitlichen Vorgaben.
Die Förderung von Inklusion durch Sport stand im Mittelpunkt des 66. Treffens der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen, welches am 16. und 17. November in Potsdam stattfand. Sport ermöglicht Teilhabe und fördert soziale Kontakte. Behinderte Menschen haben jedoch immer noch einen erschwerten Zugang zum Sport und sind in Sportvereinen unterrepräsentiert. Etwa 55 Prozent aller Menschen mit einer Behinderung treiben keinen Sport. Bei Menschen ohne Behinderung liegt dieser Anteil lediglich bei 32 Prozent.
Die Beauftragten verabschiedeten auf der Konferenz die „Potsdamer Erklärung“, mit welcher Bund, Länder und Kommunen aufgefordert werden, ihr Engagement für mehr Inklusion im Sport zu verstärken.
Potsdamer Erklärung (pdf, 1 MB)
Am 11. und 12. Mai 2023 kamen in Bad Nauheim die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zu ihrem 65. Treffen zusammen. Zum Abschluss ihres Treffens haben sie die „Bad Nauheimer Erklärung - Inklusive Gesundheit und Pflege“ verabschiedet: Die Beauftragten halten ein grundlegendes Umdenken im Gesundheits- und Pflegebereich für dringend notwendig. Damit behinderte Menschen jeden Alters den gleichen Zugang zur Gesundheits- und Pflegeversorgung erhalten wie Menschen ohne Behinderungen, sollte das gesamte Gesundheitssystem barrierefrei ausgestaltet werden. Darüber hinaus sind spezifische Angebote für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vorzuhalten.
Am 03. und 04. November 2022 sind die Beauftragten zu ihrer 64. Sitzung in Erfurt zusammengekommen. Zum Abschluss ihres Treffens haben sie die „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ verabschiedet. Es wurden Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gestellt und die Wege dahin aufgezeigt. Die Positionen der Beauftragten beziehen sich auf die Bereiche:
Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf.
Die Beauftragten, treffen sich zweimal jährlich, um aktuelle behindertenpolitische Themen zu erörtern. Sie fordern konsequent eine an den Menschenrechten und der UN-BRK ausgerichtete Politik in Deutschland ein. Arne Frankenstein hat mit seinem Stellvertreter Kai J. Steuck in Erfurt teilgenommen.
Beauftragte von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen verabschieden die „Magdeburger Erklärung“
Die Beauftragten sind am 24. und 25. März bei ihrer 63. Sitzung virtuell zusammengekommen. Zum Abschluss ihres Treffens haben sie in Form der „Magdeburger Erklärung“ das Recht auf umfassende Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus betont. Teilhabe an Freizeitaktivitäten soll kein Luxus sein, sondern etwas ganz Selbstverständliches, das allen Menschen offensteht.
Angesichts des Krieges in der Ukraine und der wachsenden Zahl an Flüchtenden nahmen die Beauftragten auch die besonderen Belange von behinderten Geflüchteten in den Blick.
Die Beauftragten, die sich zweimal jährlich treffen, um aktuelle behindertenpolitische Themen zu erörtern, fordern gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. eine konsequent an den Menschenrechten und der UN-BRK ausgerichteten Politik in Deutschland ein. Der LBB hat mit seinem Stellvertreter teilgenommen.
Zum Abschluss des 62. Treffens im Oktober 2021 in Dresden haben die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen in Form von "Dresdner Positionen" Forderungen für einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet. Die Beauftragten fordern, dass bei den Koalitionsverhandlungen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden.
Unter anderem wird das Themenfeld "Umfassende Barrierefreiheit" benannt. Hierzu heißt es zum Beispiel: Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau verdreifacht werden. Ein weiteres zentrales Thema stellt die Teilhabe im Gesundheitswesen dar. Hier fordern die Beauftragten eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030. Diskutiert wurde auch darüber, wie der Arbeitsmarkt inklusiver gestaltet werden kann. So fordern die Beauftragten die Einführung eines vierten Staffelbetrages für die beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, in doppelter Höhe des dritten Staffelbetrages.
Im Einzelnen umfassen die "Dresdner Positionen" 40 konkrete Forderungen. Fachlicher Schwerpunkt des Treffens selbst waren Fragen der digitalen Barrierefreiheit, ein im Hinblick auf den laufenden Umsetzungsprozess der Richtlinie (EU) 2016/2102 brandaktuelles Thema, angereichert mit Fachvorträgen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dem Onlinezugangsgesetz.
Hier finden Sie die Dresdener Positionen (pdf, 1.2 MB)
Auf Einladung der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf, fand am 15. und 16. März 2021 die 61. Konferenz der Beauftragten für Menschen mit Behinderung im Online-Format unter dem Thema „Berufliche Bildung“, mit Fokus auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation von behinderten Menschen statt.
Zu häufig werden die Fähigkeiten von behinderten Menschen unterschätzt und daher unzureichend oder überhaupt nicht als mögliche Fachkräfte von Morgen wahrgenommen. Die Lage der behinderten Menschen im Bereich der beruflichen Bildung muss daher noch immer als prekär eingeschätzt werden.
Gründe dafür sind zum Beispiel: Die leistungs- und defizitorientierte Betrachtung junger Menschen, fehlende Barrierefreiheit im Zugang und der Durchführung von Schule, geringer bis fehlender Durchlässigkeit zwischen Qualifizierungs- und Ausbildungsketten oder auch die fehlende Bereitschaft von Unternehmen, behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszubilden oder einzustellen. Verschärft wird ihre Situation in der beruflichen Bildung nun zusätzlich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
In der gemeinsamen „Berliner Erklärung“ fordern die Beauftragten die berufliche Bildung von behinderten Menschen zu verbessern und den Auf- und Ausbau eines Berufsbildungssystems, das in seinen Rahmenbedingungen die Belange von behinderten Menschen umfassend berücksichtigt.
Impfen nach Risiko: Behinderte Menschen und einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf müssen jetzt ein Impfangebot erhalten. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn immer mehr Gruppen ohne Vorerkrankungen vorgezogen werden.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, behinderte Menschen in der Impf-Priorisierung nicht immer weiter nach hinten rutschen zu lassen:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Treffen in Berlin abgesagt.
Im November 2019 trafen sich die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Bayern. Schwerpunkt der Bad Gögginger-Erklärung ist das Thema Digitale Barrierefreiheit: "Rund 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesrepublik Deutschland muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut werden. Ziel muss letztlich eine barrierefreie Digitale Welt sein."
Am 20. und 21. März kamen in Düsseldorf die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern zu ihrer ersten Konferenz im Jahr 2019 zusammen. Schwerpunktthema war die "Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen". Die Beauftragten erwarten, dass die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden.
Im November 2018 kamen die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Hamburg zusammen. In ihrer abschließenden Erklärung fordern die Beauftragten Bund, die Länder und die Kommunen unter anderem dazu auf, bei der geplanten Wohnraumoffensive die Belange behinderter Menschen einzubeziehen.
Das 55. Treffen der Beauftragten fand vom 21. bis 22. Juni 2018 in Hannover statt.
Das 54. Treffen der Beauftragten fand auf Einladung des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten vom 16. bis 17. Oktober 2017 in der Landeshauptstadt Kiel statt. In ihrer "Kieler Erklärung" nehmen die Beauftragten Stellung zu dem kommenden Koalitionsvertrag und fordern unter anderem folgende Vorhaben umzusetzen:
Das 53. Treffen der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen fand vom 18.-19.05.2017 in Magdeburg statt. Inhaltlicher Schwerpunkt der Beratung waren Fragestellungen, die sich aus der Digitalisierung der Arbeitswelt unter dem Stichpunkt "Arbeiten 4.0" für den Arbeitsalltag der Menschen mit Behinderungen in der Zukunft ergeben. Somit wurden die "Magdeburger Thesen" zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Zeitalter 4.0 verabschiedet.
Die Beauftragten der Länder und des Bundes für die Belange behinderter Menschen haben Anfang Juni 2016 mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Saarbrücken über die wichtigsten Punkte der aktuellen Behindertenpolitik diskutiert. Auf dem 51. Treffen stand das derzeit viel diskutierte Bundesteilhabegesetz im Fokus, welches sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.
"Teilhabe ermöglichen, Barrieren abbauen und Gleichberechtigung schaffen - Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe!" Unter diesem Motto steht die Berliner Erklärung, die die Beauftragten bei ihrem 50. Treffen verabschiedeten. Der Landesbehindertenbeauftragte aus Bremen war durch Kai J. Steuck vertreten.
Vom 22. bis 23. Mai 2014 fand in Rostock das 47. Treffen der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) statt. Zum Abschluss ihrer Tagung haben sich die Beauftragten dafür ausgesprochen, die geplante Teilhabereform für Menschen mit Behinderungen und die anstehende Pflegereform zeitlich und inhaltlich zu einem Gesamtkonzept zu verbinden. Weiter fordern die Beauftragten in ihrer Rostocker Erklärung, das Recht auf Teilhabe und unabhängiger Lebensführung auch bei Pflegebedürftigkeit zu sichern.
Während des Treffens haben die Teilnehmer auch die Einkommens- und Vermögensanrechnung beim Bezug von Pflegeleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch thematisiert. Hierzu die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele: "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss auch im Pflegefall gesichert sein. So muss bei der anstehenden Pflegereform die einkommens- und vermögensunabhängige Gewährung von Pflegeleistungen zwingend diskutiert werden."
Dr. Joachim Steinbrück, Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen: "Nicht nur die Reform der Eingliederungshilfe sondern auch die der Pflegeversicherung ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe gilt für Menschen aller Altersstufen, die einen Pflegebedarf haben!"
Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder appellierten beim 46. Treffen am 29./30. Oktober 2013 in Frankfurt am Main an eine zukünftige Bundesregierung, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen.
Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Joachim Steinbrück weist im Zusammenhang mit der Frankfurter Erklärung noch einmal ausdrücklich auf die Reform der Eingliederungshilfe hin. Die politische Debatte darf seiner Meinung nach nicht nur mit dem Ziel der Entlastung von Gemeinden und Kommunen geführt werden sondern sollte vor allem auch die Chancen der Reform für die betroffenen Menschen in den Fokus nehmen.
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung von Bund und Ländern haben sich bei ihrem Treffen einstimmig für neue Wege in der Behindertenpolitik ausgesprochen. Im Zentrum soll die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben stehen. In ihrer Düsseldorfer Erklärung fordern sie unter anderem ein Teilhabegeld und die Abkehr von der Einkommens- und Vermögensanrechnung.
Vor zwölf Jahren gab es die große Reform des Behindertenrechts durch das SGB IX mit dem Ziel der Selbstbestimmung behinderter Menschen und Abkehr vom Fürsorgeprinzip. Seit 2009 gilt auch die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Dennoch werden diese Regelungen immer noch nicht ausreichend umgesetzt.
Norbert Killewald, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW: "Das geltende Recht ist kein totes Pferd. Das Pferd durfte nur noch nicht an den Start. Es wird endlich Zeit, dass die Kostenträger mitspielen."
Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: "Die Beauftragten fordern einstimmig, dass Bund und Länder zusammen über die Parteigrenzen hinweg nun endlich das Teilhaberecht umsetzen sollen."
Die Beauftragten fordern die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen bei der Reform der Eingliederungshilfe und sehen dabei das SGB IX als zentrales Leistungsgesetz.
Anlässlich des 44. Treffens der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen am 25. und 26. September 2012 in Mainz treten die Beauftragten für die Inklusion – also für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Hierzu fordern sie die verschiedenen Akteure auf, den in Artikel 27 der UN-BRK verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voranzutreiben.
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