Annähernd 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen an der gemeinsamen Tagung der Senatorin für Finanzen und des Landesbehindertenbeauftragten "Digitale Barrierefreiheit – Die EU-Richtlinie 2016/ 2102 zur Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen" im Februar 2018 teil. Aufgrund der bundespolitischen Bedeutung fand die Veranstaltung in der Bremer Landesvertretung in Berlin statt.
Im Zentrum der Veranstaltung stand die EU-Richtlinie RL (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 zu barrierefreien Websites. Sie muss bis Herbst 2018 in Deutschland umgesetzt werden. Zur Umsetzung sind Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erforderlich. Die Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Stellen der Mitgliedsstaaten, in absehbarer Zeit die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ihre Webseiten und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten (Artikel 4 der Richtlinie).