Am 28. März 2015 nahmen der 2. Vorsitzende des Taxi-Rufs, Ingo Heuermann und der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück als Gäste an dem Treffen der Blindenführhundhalterinnen und -halter in Bremen teil. Thema des Treffens war die Verpflichtung von Taxiunternehmen, auch Personen mit Führhund zu befördern.
Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer berichteten, es sei in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen, dass Taxifahrer sich geweigert hätten, einen Fahrgast mit seinem Führhund mitzunehmen.
Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück erläuterte hierzu, dass es seiner Meinung nach eine rechtswidrige Diskriminierung sei, wenn eine Person mit Assistenz- oder Blindenführhund nicht befördert werde. Weiter berichtete Steinbrück, dass der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eine neue Taxenordnung für die Stadtgemeinde Bremen erarbeitet habe. Diese regelt ausdrücklich, dass Fahrgäste mit Blindenführ- oder Assistenzhund mitgenommen werden müssten. Diese Verordnung sei aber leider noch nicht verabschiedet worden.
Ingo Heuermann bedauerte es, dass es in der Vergangenheit zur Weigerung von Taxifahrern gekommen ist, Blindenführhunde zu befördern. "Wir werden uns gegenüber den Taxihaltern und Taxifahrern dafür einsetzen, dass sie ihre Beförderungspflicht auch bei Assistenz- und Blindenführhunden besser erfüllen", so Heuermann während des Treffens.
Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass die Fahrerinnen und Fahrer mehr über Führ- und Assistenzhunde wissen sollten, die im Allgemeinen gut erzogen sind und aufs Wort hören. Die Fürhundhalterinnen und -halter äußerten ihr Interesse und ihre Bereitschaft, mit den Taxiunternehmern sowie dem Landesbehindertenbeauftragten zusammenzuarbeiten, um die Informationen über Blindenführhunde zu verbessern.
Ingo Heuermann meinte hierzu: "Wir werden über unser Treffen in unserem Newsletter berichten und den Halterinnen und Haltern, die im Taxi-Ruf zusammengeschlossen sind, Informationen über Assistenz- und Führhunde zukommen lassen. Wir werden natürlich auch auf die Beförderungspflicht hinweisen."
Abschließend erklärte der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Steinbrück: "Es ist sicher gut, wenn die Fahrerinnen und Fahrer in einem ersten Schritt über die Führhunde und Assistenzhunde informiert werden. Hilfreich wäre es sicher auch, wenn die neue Taxenordnung bald verabschiedet wird. Der Verordnungsentwurf enthält nämlich eine eindeutige Regelung zur Beförderungspflicht von Assistenz- und Blindenführhunden. Bei der ganzen Diskussion dürfen wir aber nicht vergessen, dass viele Taxifahrerinnen und -fahrer in ihrer täglichen Arbeit Menschen mit Beeinträchtigungen helfen, mobil zu sein und von A nach B zu kommen. Dies verdient auch Anerkennung".