Ende Oktober 2014 nahm der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Joachim Steinbrück auf Einladung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an einer Fachtagung für Interessensvertretungen der Behindertenhilfe in Hannover teil. Im Mittelpunkt der Tagung stand neben dem Bundesteilhabegesetz auch die Frage, wohin die Behindertenhilfe in Zukunft steuern wird.
Anfangs begrüßte die Gewerkschaftssekretärin Annette Klausing die zahlreichen TeilnehmerInnen und gab ihre Einschätzung zu den momentanen Arbeitsbedingungen in den Institutionen der Behindertenhilfe ab. Neben den kommunalen Unterschieden bei der Bezahlung von Schulassistentinnen und Schulassistenten ging Klausing in ihrer Einführung unter anderem auch auf die Debatte rund um das Bundesteilhabegesetz ein. Zu diesem würden ihrer Einschätzung nach bei den Interessensvertretungen der Behindertenhilfe noch viele Fragen bestehen.
Joachim Steinbrück erläuterte drauffolgend bei seinem Vortrag "Bundesteilhabegesetz – Jahrhundertreform oder Reförmchen der Eingliederungshilfe?" den TeilnehmerInnen die momentan stattfindende Debatte. In seinem Vortrag ging Joachim Steinbrück auf wichtige Eckpunkte wie zum Beispiel die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit, den Behinderungsbegriff als auch auf die Unterstützungsleistungen im Sektor Arbeit ein. Im Anschluss zu seinen Ausführungen fand ein Dialog mit den anwesenden Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter statt. Dabei machte Joachim Steinbrück deutlich, dass der Übergang von den Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt weiter vorangetrieben und dass die Qualitätssicherung bei jeglichen Reformen beachtet werden muss.
Zum Abschluss der Veranstaltung debattierte der Landesbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen mit Cornelia Rundt (Sozialministerin Niedersachsen), Holger Stolz (Landesgeschäftsführer des Lebenshilfe Landesverbandes Niedersachsen) sowie mit Annette Klausing zu der Frage "Wohin steuert die Behindertenhilfe?".