Der kommende Mittwoch (23.6.) markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit: Ab diesem Tag sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, nicht nur über die Barrierefreiheit ihrer Internet-Auftritte Rechenschaft abzulegen, sondern auch über die ihrer Anwendungen für mobile Betriebssysteme, die sogenannten Apps. Barrierefreiheit in diesem Bereich ist nicht neu - bereits seit 2019 sind öffentlichen Einrichtungen, zu denen nicht nur Behörden, sondern beispielsweise auch Kultureinrichtungen oder Nahverkehrsunternehmen zählen, dazu verpflichtet, ihre Apps barrierefrei zu gestalten.
"Apps anstelle von browserbasierten Angeboten sind zunehmend der Alltag",
so Ulrike Peter von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik des Bremer Landesbehindertenbeauftragten.
"Obwohl mobile Endgeräte an sich barrierefrei nutzbar sind, kommt man nicht weiter, wenn es die damit aufgerufene App nicht ist."
Ab dem 23.6. muss nun eine Erklärung vorhanden sein, welche Teile einer App nicht barrierefrei sind, was die Gründe dafür sind, welche Alternativen es gibt sowie eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Wie die Barrierefreiheitserklärung auf Webseiten muss auch sie jährlich aktualisiert werden.
Ulrike Peter:
"Die Belange von behinderten Menschen werden im Bereich der Apps noch viel zu wenig berücksichtigt. Öffentliche Stellen haben hier eine Vorbildfunktion, umso wichtiger ist die Umsetzung der gesetzlich verankerten Rechte zur Teilhabe."
Ein positives Beispiel sei in dieser Hinsicht die Corona-App des Bundes, die von Anfang an barrierefrei konzipiert worden sei. Doch schon bei der jetzt häufig eingesetzten "luca app" mussten teure Nachbesserungen erfolgen.
Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein:
"Gerade in der Corona-Pandemie haben wir erleben müssen, dass die Bedürfnisse behinderter Menschen zu oft nicht von Anfang an berücksichtigt werden. Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schlüssel für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Zeitalter der Digitalisierung. Von ihr profitieren letztlich alle Menschen."
Weiterführende Informationen gibt es auf der Website des Landesbehindertenbeauftragten.