Arne Frankenstein macht anlässlich der aktuellen Geschehnisse bei der Werkstatt Bremen deutlich, dass alle Werkstätten im Land Bremen weitere Entwicklungsschritte vollziehen müssen, um ihren Beitrag für die Herstellung eines umfassend inklusiven Arbeitsmarkts zu leisten. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-BRK verlangen dies.
Die Umsetzung erfordert von den Werkstätten im Land erhebliche weitere Anstrengungen, die durch den Senat gesteuert und unterstützt werden müssen.
"Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Herausforderungen muss aufgrund des Weggangs des Geschäftsführers der Werkstatt Bremen sichergestellt werden, dass die begonnenen Prozesse dort nahtlos fortgeführt werden. Soweit der scheidende Geschäftsführer mitgeteilt hat, dass auch die Rechtsform als städtischer Eigenbetrieb mit den Anforderungen der Weiterentwicklung in Konflikt gerät, muss geklärt werden, ob dies Anpassungen erforderlich macht", so der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein.
Wichtig ist aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten, dass hierbei die Vertretung behinderter Menschen systematisch beteiligt wird. Die aktuellen Verhandlungen um den Landesrahmenvertrag bieten hierfür einen guten Anlass. Die aktuellen Entwicklungen zeigen indes, dass sie sich hierin nicht erschöpfen dürfen. (Bremen 04.08.2022)