Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ist bekanntlich im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie verpflichtet den Bund sowie die Bundesländer, Maßnahmen zu ergreifen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, gleichberechtigt, wirksam, uneingeschränkt und frei von Diskriminierungen an der Gesellschaft teilzunehmen.
Bisher haben die Bundesregierung sowie die Bundesländer Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen Aktionspläne zur Umsetzung der BRK erstellt. Auch für Bremen fordern Behindertenverbände, das Behindertenparlament sowie der Landesbehindertenbeauftragte seit Jahren die Erstellung eines Aktionsplans.
Im Februar 2010 führten der Landesbehindertenbeauftragte, der Arbeitskreis Protest gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderter Menschen sowie die Lebenshilfe Bremen die Tagung "Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und was bedeutet es für die Politik in Bremen" durch. Während dieser Tagung wurden in verschiedenen Workshops konkrete Anforderungen an einen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK in Bremen erarbeitet (die Dokumentation (pdf, 841.8 KB) kann hier heruntergeladen werden).
Im Oktober des vergangenen Jahres legte der Landesbehindertenbeauftragte einen Vorschlag vor, nach dem ein Ausschuss unter Vorsitz der Sozialsenatorin oder ihres Staatsrats gebildet werden und der einen Entwurf für einen Aktionsplan erarbeiten sollte (die Anforderungen des LBB an den Bremer Aktionsplan (doc, 91 KB) finden Sie hier). Diesem Vorschlag schlossen sich die nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verbandsklageberechtigten Verbände im November sowie das Behindertenparlament im Dezember des vergangenen Jahres an.
Die Idee, einen Ausschuss für die Erarbeitung eines Aktionsplans einzusetzen, wurde von der CDU-Bürgerschaftsfraktion aufgegriffen, die im Februar dieses Jahres einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht hat, dem sich die Fraktionen von SPD und Grünen angeschlossen haben. Bemerkenswert an dem Antrag ist vor allem auch, dass er nicht nur in Standardsprache, sondern auch in Leichter Sprache eingebracht wurde. Der Antrag wurde am 21.03.2012 von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) einstimmig angenommen (hier finden Sie den Fraktionsantrag (pdf, 228.8 KB).
In dem vom Parlament beschlossenen Antrag heißt es unter anderem:
"1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der Bürgerschaft (Landtag) bis zum 1. September 2013 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, der eng mit dem Aktionsplan des Bundes und den Plänen anderer Bundesländer abzustimmen ist.
2. Für die Ausarbeitung des Aktionsplans soll ein temporärer Expertenkreis unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Verwaltung, Vertretern aus Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen werden. Erster Vorsitzender ist der Landesbehindertenbeauftragte, der den Expertenkreis leitet. Zweiter Vorsitzender ist ein Vertreter der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Dieser Expertenkreis soll den Aktionsplan im Sinne des Artikels 4 der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeiten.
3. Der Expertenkreis soll - ausgehend von der Annahme, dass die Umsetzung der Konvention eine Querschnittsaufgabe ist - zunächst Handlungsfelder für das Landesaktionsprogramm identifizieren, in denen zunächst und vorrangig Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention entwickelt und ergriffen werden. ..."
"Es ist jetzt Aufgabe des Senats, den Bürgerschaftsbeschluss umzusetzen. Schließlich soll er den Aktionsplan vorlegen. Erstmalig wird mit dem Beschluss der Bürgerschaft auch ein Zeitpunkt genannt, zu dem der Aktionsplan vorliegen soll. Dies ist bemerkenswert, weil diese Frist nur eingehalten werden kann, wenn die Arbeit am Aktionsplan noch im April, spätestens aber im Mai aufgenommen wird. Für mich ist es besonders wichtig, das Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in die Erarbeitung des Aktionsplans aktiv einbezogen werden wie dies die BRK ja auch verlangt", erklärt Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück.