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Editorial bzw. Neuigkeiten von der Bundes- und Landesebene

Liebe Leserinnen und Leser,
die Bundestagswahl liegt nun schon fast drei Monate zurück. Positiv waren die verschiedenen Wahlprüfsteine, die an die bundespolitischen Parteien versandt wurden und sich mit den Fragen, die für Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung sind, befasst haben (wie beispielsweise von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Deutschen Gehörlosen-Bund oder Special Olympics Deutschland).

Es gab auch zahlreiche Veröffentlichungen in Leichter Sprache wie zum Beispiel die Taz in Leichter Sprache oder eine Broschüre von Capito Berlin ("Bundestags-Wahl 2017: Meine Stimme zählt!").

Kritisiert haben die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes, dass rund 85.000 Deutsche ihre Stimme nicht abgeben durften. Davon sind circa 81.000 Personen die ihr Wahlrecht verloren haben, weil sie aufgrund einer schweren Behinderung eine sogenannte Betreuung in allen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Es ist absurd, dass diese Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten nicht wählen dürfen, aber ohne weiteres zum Beispiel ein Auto kaufen können. Es ist ein Verstoß gegen die UN-Menschenrechtskonvention. Die Wahlrechtsausschlüsse müssen abgeschafft werden, um das Recht auf politische Teilhabe umzusetzen.

Die Wahlergebnisse der letzten Bundestagswahl zeigen, dass wir in einer schwierigen Zeit leben. Angesichts dessen ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass im Grundgesetz im Artikel 1 unter anderem steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Ein wunderbarer Satz, mit dem unser Denken und Handeln täglich aufs Neue überprüft werden müsste. Es ist wichtiger denn je, die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für die Behindertenpolitik. Wir brauchen eine menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik!

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