Liebe Leserin, liebe Leser,
nach den Olympischen Spielen
in Brasilien fanden im
September gerade die
Paralympics statt.
Der gebürtige Bremer, Leon
Schäfer, Bremens
Behindertensportler des
Jahres hat als Leichtathlet
in Rio de Janeiro
teilgenommen (er startet für
Bayer Leverkusen). Es wäre
schön, wenn Bremen 2020 in
Tokio vertreten wäre.
Apropos Tokio: zusammen statt
getrennt. Vielleicht ist es
an der Zeit, die Paralympics
in die Olympischen Spiele
hinein zu holen, denn zwei
getrennte Veranstaltungen
sind das Gegenteil von
Inklusion! Gemeinsame Spiele,
aber in getrennten Wertungen
wäre ein Anfang, oder?
12 Jahre waren übrigens
SportlerInnen mit so
genannter geistiger
Behinderung von den
Paralympics komplett
ausgeschlossen. Erst in
London 2012 durften sie
wieder an den Start
gehen.
Rückblickend in den letzten
Wochen und Monate gab es
wieder vielerlei Aktivtäten
auf Bundes- und
Landesebene.
Bundesebene: das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
ist am 18.08.2016 zehn Jahre
alt geworden. Auch Joachim
Steinbrück hat das Jubiläum
mit einer eigenen
Veranstaltung gefeiert, mehr
dazu in der entsprechenden
News.
Novellierung des
Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG): das Gesetz zur
Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechts
ist am 27.07.2016 in Kraft
getreten. Zu den
Schwerpunkten der Novelle
zählen insbesondere die
Anpassung des
Behinderungsbegriffs an die
Vorgaben der UN-BRK und
Verbesserungen der
Barrierefreiheit innerhalb
der Bundesverwaltung in den
Bereichen Bauen und
Informationstechnik.
Nach Angaben des
Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) sind in
Deutschland derzeit ca.
85.000 Menschen mit
Behinderung vom Wahlrecht
ausgeschlossen (es gibt
Unterschiede zwischen den
Bundesländern; bei den
Inklusionstagen in Berlin am
14.10.2016 werden die
Ergebnisse der Studie
vorgestellt). Im Juli wurde
eine "Studie zum aktiven und
passiven Wahlrecht von
Menschen mit Behinderung"
(Forschungsbericht 470 des
BMAS) veröffentlicht, die
sich mit den geltenden
Regelungen des
Wahlrechtsausschlusses
befasst.
Ethisch hoch problematisch:
aktuell wird über den
Bluttest bei schwangeren
Frauen zum Down-Syndrom
(Trisomie-Test) in den Medien
diskutiert. Der Bluttest auf
Trisomie 21 darf keinesfalls
als Reihenuntersuchung
angeboten werden, denn der
Test vermittelt den Eindruck,
es sei ein perfektes Kind
möglich und gefährdet zudem
die Akzeptanz von Menschen in
all ihrer
Unterschiedlichkeit.
Für Bremens
Landesbehindertenbeauftragten
gehört ein solcher
flächendeckend eingesetzter
Test zu den "schädlichen
Praktiken", die nach Artikel
8 der
UN-Behindertenrechtskonvention
abzulehnen und zu bekämpfen
sind.
Entwurf eines "Gesetzes zur
Stärkung der Teilhabe und
Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderungen" (BTHG). Am
22.09.16 wurde das BTHG im
Deutschen Bundestag in 1.
Lesung behandelt (Drucksache
18/9522) und am 23.09.16 fand
die 1. Beratung im Bundesrat
statt (Drucksache 428/16).
Das weitere parlamentarische
Verfahren sieht vor, dass die
2. und 3. Lesung im Bundestag
voraussichtlich Anfang
Dezember sein wird, bevor das
Gesetz Mitte Dezember erneut
den Bundesrat erreichen
soll.
Die nächsten Wochen werden
zeigen, ob das wichtigste
behindertenpolitische
Reformvorhaben dieser
Legislaturperiode durch die
Bundestagsabgeordneten
menschenrechtskonform
gestaltet wird. Der
Landesbehindertenbeauftragte
ist diesbezüglich u.a.
(zusammen mit dem
Paritätischen) in Gesprächen
mit allen Bremer
Bundestagsabgeordneten (siehe
News).
Landesebene: der
Landesbehindertenbeauftragte
kann stolz verkünden, dass er
zum ersten Mal seit 2007
wieder Gastgeber des Treffens
der Beauftragten der Länder
und des Bundes für die
Belange behinderter Menschen
wird (03./04.11.16). Näheres
zum 52. Treffen dann im
nächsten Newsletter.
Das 22. Bremer
Behindertenparlament wird am
01.12.2016 mit dem Motto
"Wachsam bleiben - Teilhabe
durchsetzen" mit Dieter
Stegmann als Präsidenten
wieder hier im Haus der
Bürgerschaft stattfinden.
Apropos Bremische
Bürgerschaft: in der
Parlamentssitzung im
September haben sich die
Abgeordneten u.a. mit der
Aufwertung der
Gebärdensprache an
Regelschulen und der Anzahl
der Behindertenparkplätze
beschäftigt und vor allem die
Große Anfrage der
CDU-Fraktion
"Rollstuhlgerechter Wohnraum
in Bremen und Bremerhaven"
diskutiert.
Weitere Themen dieses
Newsletters sind u.a. der
Beschluss des
Landesteilhabebeirats zum
Übergang
Kindertagesstätten/Schule
sowie zur Teilhabe
behinderter Kinder im
schulischen Bildungssektor,
Berichte über die zahlreichen
Aktivitäten des
Landesbehindertenbeauftragten
und seiner Mitarbeiter (siehe
auch "Aktuelles" auf der
LBB-Webseite) und
verschiedene hochinteressante
Veranstaltungshinweise sowie
Neuigkeiten zum
Modellvorhaben
"InSpo"(Inklusion im
Sport).
Das Modellvorhaben umfasst
die Förderung von sieben
Stellen für den organisierten
Sport im Land Bremen
(aufgeteilt in fünf Stellen
Bremen und zwei Stellen
Bremerhaven). Für dieses
Modellvorhaben wurden Mittel
aus der Ausgleichsabgabe in
Höhe von € 576.000
bereitgestellt. Die
Finanzierung der Stellen in
den Vereinen erfolgt zu 80 %
durch die Ausgleichsabgabe,
die Vereine leisten einen
Eigenbeitrag von 20 %. Das
Modell hat mittlerweile auch
bundesweit Erfolg: der
Deutsche Olympische Sportbund
hat das Projekt "Qualifiziert
für die Praxis:
Inklusionsmanager/innen für
den gemeinnützigen Sport"
aufgelegt mit dem Ziel, die
Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen nicht nur im
Sport, sondern auch im
Arbeitsleben zu
verbessern.
Das Team des
Landesbehindertenbeauftragten
möchte sich hiermit für Ihr
Interesse an unserer Arbeit
bedanken und wünscht Ihnen
eine schöne barrierefreie
Herbstzeit!
Redaktion: Kai J. Steuck
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