Seit 2019 sind alle öffentlichen Stellen gesetzlich verpflichtet, auch ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab dem 23. Juni 2021 müssen sie nun europaweit eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Apps veröffentlichen.
Für die Internetauftritte der öffentlichen Stellen besteht diese Pflicht schon seit September 2020.
Beachten Sie dazu auch unsere Pressemitteilung auf den Webseiten der Bürgerschaft Bremen
Stichtag für mehr digitale Barrierefreiheit
Damit ist das Recht auf digitale Barrierefreiheit durchsetzbar. Behinderte Menschen, die auf Barrieren in mobilen Apps und im Internet stoßen, können diese ab sofort melden. Nach erfolgloser Auseinandersetzung mit der öffentlichen Stelle können sie sich bei der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beschweren. Die Zentralstelle setzt das Recht auf digitale Barrierefreiheit durch.
Wir empfehlen die Barrierefreiheitserklärung sowohl in der App als auch direkt beim Download anzubieten.
Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit müssen auch in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereit gestellt werden. Dafür stellen wir zentral Übersetzungen zur Verfügung.