Der erste Überwachungszeitraum zur Barrierefreiheit von Webauftritten wurde für Bremen zum 30. Juni 2021 abgeschlossen. Es wurden sowohl Angebote der Kernverwaltung als auch von weiteren öffentlichen Stellen getestet. Alle Stellen erhielten die Prüfberichte, die vorhandene Mängel ausweisen, Empfehlungen zur Verbesserung enthalten und auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik hinweisen.
Positiv aufgefallen ist, dass die Webangebote, die das für die Verwaltung bereit gestellte KOGIS-System nutzen, deutlich besser abgeschnitten haben. Leider haben immer noch viele Auftritte keine Erklärung zur Barrierefreiheit, die vergleichbar mit der Datenschutzerklärung, seit September 2020 verpflichtend ist für alle öffentlichen Stellen.
27% der getesteten Angebote mit Barrierefreiheitserklärung haben die geforderten Übersetzungen zur Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache dabei nicht eingebunden. Die Zentralstelle stellt diese Übersetzungen kostenlos bereit und gibt Hinweise zur Einbindung in den eigenen Auftritt.
Die Prüfberichte enthalten eine Übersicht über die festgestellten Mängel sowie Hinweise zu deren Behebung. Punkte, die immer wieder aufgefallen sind und auch allen anderen Webseiten-Verantwortlichen helfen, die Barrierefreiheit ihrer Auftritte zu verbessern sind:
Die Zentralstelle bietet Beratung zu den Prüfergebnissen an, die von einigen öffentlichen Stellen schon konstruktiv angenommen wurde.
Zusammenfassende Berichte der Länder:
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