Bei der Nutzung digitaler Angebote stoßen behinderte Menschen immer wieder auf Barrieren. Obwohl öffentliche Stellen gesetzlich dazu verpflichten sind, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten, erfolgt dies häufig nicht umfassend.
Nutzen Sie die geregelten Verfahren, um digitale Barrieren zu melden.
Wir unterstützen Sie bei der Beseitigung von digitalen Barrieren.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik (ZenbIT), der Durchsetzungsstelle des Landes Bremen.
Eine Übersicht aller Durchsetzungsstellen bietet die Auflistung der Durchsetzungsstellen der Länder und des Bundes.
Um Untertitel der Videos einzublenden, nutzen Sie bitte die Youtube-Funktion Untertitel.
Die Durchsetzungsstellen der Länder haben Videos gedreht, um Ihnen Themen zur digitalen Barrierefreiheit näher zu bringen. In der Einführung werden die Grundlagen vorgestellt und die Inhalte der einzelnen Videos kurz eingeordnet.
Im Video wird erklärt, wie Sie digitale Barrieren melden können und was eine Barrierefreiheitserklärung ist. Die einzelnen Schritte von der Kontaktaufnahme bis zum Durchsetzungsverfahren werden beschrieben.
Für Bremen gilt eine Frist von 14 Tagen, in der sich die öffentliche Stelle bei Ihnen zurück meldet.
Die wesentlichen Informationen müssen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereit gestellt werden. Im Video wird erklärt, was das bedeutet und wie Sie die Übersetzungen finden.
Für Bremen gilt, dass alle öffentlichen Stellen die Übersetzungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache anbieten müssen..
Anhand von Beispielen werden typische Barrieren aufgezeigt. Im Video wird auf die Bandbreite häufiger Barrieren eingegangen, damit Sie einen Eindruck bekommen, wo die Durchsetzungsstellen bei der Beseitigung von digitalen Barrieren unterstützen.
Ulrike Peter (Leitung)
Tel.: +49 421 361 18187
ulrike.peter@lbb.bremen.de
Rebecca Romppel
Tel.: +49 421 361 18162
rebecca.romppel@lbb.bremen.de
Grit Gilde
Tel.: +49 421 361 31095
grit.gilde@lbb.bremen.de