Weitere Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Überwachung der digitalen Barrierefreiheit sind zu finden in den häufigen Fragen zur Überwachung.
In der 44.Sitzung des Landesteilhabebeirats wurde die Stichprobenliste für 2025 vorgelegt.
Von den 54 überprüften digitalen Angeboten hatten 41 (76%) eine Barrierefreiheitserklärung.
10 davon waren fehlerhaft, 18 waren veraltet.
Von den 54 überprüften digitalen Angeboten war auf 34 (63%) eine Kurzvorstellung in Gebärdensprache vorhanden.
Von den 54 überprüften digitalen Angeboten war auf 35 (65%) eine Kurzvorstellung in Leichter Sprache vorhanden.
Von den 54 überprüften digitalen Angeboten hat keines vollumfänglich die Anforderungen erfüllt.
Bei der vereinfachten Überwachung wurden 21 festgelegte Anforderungen bzw. Kriterien der EN 301 549 überprüft. Zusätzlich wurden bei erkennbar groben Verstößen weitere Kriterien der WCAG auch der Stufe AAA hinzugezogen.
Insgesamt wurden 1582 Kriterien überprüft und 1149 Mängel notiert und mit 1134 Screenshots dokumentiert.
Von den 21 Kriterien, die bei allen Angeboten einheitlich geprüft worden, waren 41,1% bestanden, 16,2% im Wesentlichen bestanden, 31,8% nicht bestanden und 10,9% nicht anwendbar.
Insgesamt erfüllten 30% der digitalen Angebote mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen, 60% der digitalen Angebote erfüllten mindestens die Hälfte, 6 Angebote erfüllten weniger als 1/3 der Anforderungen.
Bei der eingehenden Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 und WCAG Kriterien der Stufe AAA überprüft.
Insgesamt wurden 528 Kriterien überprüft und 228 Mängel notiert und mit 153 Screenshots dokumentiert.
26,24% der geprüften Kriterien wurden bestanden, 5,37% im Wesentlichen bestanden, 12,92% nicht bestanden und 55,47% der Kriterien waren nicht anwendbar.
Insgesamt erfüllten alle digitalen Angebote mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen.
Bei der PDF-Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 überprüft.
Insgesamt wurden 42 Kriterien überprüft und 13 Mängel notiert.
Die dritte Phase des zweiten Überwachungszeitraums zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten wurde für Bremen am 26. November 2024 abgeschlossen. 25 Prüfberichte wurden bereits im Juli verschickt, die restlichen 30 im November. Erneut wurden sowohl Angebote der Kernverwaltung als auch von weiteren öffentlichen Stellen getestet. Alle Stellen erhielten die Prüfberichte, die vorhandene Mängel ausweisen, Empfehlungen zur Verbesserung enthalten und auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik hinweisen.
Durch das Festlegen von Fristen zur Nachbesserung der digitalen Angebote und wiederholten Kontakten zu den öffentlichen Stellen konnte eine bessere Behebung der bestehenden Barrieren durchgesetzt werden. Ziel ist hierbei stets, das allgemeine Verständnis der Mitarbeitenden der öffentlichen Stellen zu schärfen, damit ähnliche Barrieren bei anderen nicht getesteten digitalen Angeboten ebenfalls erkannt und behoben werden können.
13 der getesteten öffentlichen Stellen nahmen bis Ende Januar 2025 das Angebot der Beratung zum Prüfbericht an, bei der im Detail alle Mängel besprochen und genau erklärt, sowie Lösungen erarbeitet werden. Vorteilhaft ist es, wenn auch die Dienstleistenden z.B. Webagenturen, zu den Beratungsgesprächen hinzugezogen werden, die ihre Erkenntnisse dann im Folgenden auch auf andere digitale Angebote transferieren können.
76% aller getesteten Angebote enthalten eine Barrierefreiheitserklärung, diesmal weniger als 10 % im Vergleich zum letzten Jahr. Ein Drittel der Barrierefreiheitserklärungen waren veraltet, 18% fehlerhaft. Es zeigt sich, dass Sinn und Zweck der Erklärung zur Barrierefreiheit von den Anbietenden oft nicht verstanden wird und die Texte oft nur kopiert werden, schlechtesten falls direkt von völlig anderen unzusammenhängenden Webauftritten.
Durchschnittlich 55% aller aufgefundenen Barrieren sind redaktionell bedingt. D.h. selbst, wenn die Webauftritte ein technisch perfekt barrierefreies System hätten, werden redaktionell neue Barrieren verursacht. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, alle Redakteur*innen zu schulen, wie sie Inhalte barrierefrei gestalten können. Und da ein Webauftritt mit der Zeit immer voller und unübersichtlicher wird, auch mindestens einmal jährlich „Frühjahrputz“ zu machen und im Zuge der Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit die Inhalte zu prüfen.
In § 7 Absatz 6 BITV 2.0 ist festgelegt, dass das Datum der Barrierefreiheitserklärung nicht älter als ein Jahr sein darf.
Dabei helfen folgende Fragen:
Die Liste der häufigsten Barrieren hat sich nicht grundsätzlich geändert: Nach wie vor sind mangelnde Überschriftenstrukturen und fehlenden Betextung von interaktiven Elementen wie Schaltern und Links bei Screenreadernutzung die häufigsten Mängel. Auch die Tastaturnutzung stellt ein Problem dar, vor allem bei den Menüstrukturen und bei den mobilen Ansichten der Webauftritte.
Bei den Videos wird deutlich, dass die automatisch erstellten Untertitel nicht im Rahmen einer Qualitätskontrolle noch einmal nachträglich überprüft wurde. Nicht immer entspricht das, was zu lesen ist, auch dem, was gesagt wird. Beispielsweise sind die Namen von Personen nicht korrekt, aber auch ganze Sätze ergeben stellenweise keinen Sinn, da Wörter falsch transkribiert wurden.
Technisch ergeben sich viele Barrieren durch den mangelhaften Einsatz von aria-Attributen. Diese sollten eigentlich die Barrierefreiheit verbessern. Werden sie unsachgemäß eingesetzt, verpufft die Wirkung jedoch oder kehrt sich sogar ins Gegenteil um. Bei der Prüfung von Frameworks und Plugins wird oft deutlich, dass bei deren Entwicklung Barrierefreiheit nicht bedacht oder nicht verstanden werden. Auch beim Einsatz von Landmarks, die Seiteninhalte für bessere Nutzung strukturieren sollten, werden viele Fehler gemacht.
In Bezug auf das Design stellen mangelhafte Kontraste eine weitere große Barriere dar. Oft wird für die Gestaltung von Webauftritten ausschließlich auf die Farben des Logos zurückgegriffen. Sollten sich daraus jedoch mangelhafte Kontraste für Textinhalte ergeben, sollte man kreativ werden und die Farben anderweitig für Grafikelemente ins Spiel bringen stattdessen. Textinhalte, Bedienelemente, Formularelemente und auch der Tastaturfokus müssen gut erkennbar sein, damit alle das Angebot gut nutzen können.
Dieses Jahr können erstmalig beispielhafte Angebote benannt werden, , die insgesamt oder auch stellenweise sehr gute barrierefreie Lösungen aufweisen, hier kann gerne technisch abgeguckt werden.
Zum Beispiel beim Denkort Bunker Valentin der Landeszentrale für politische Bildung. Hier gab es im Test nur noch wenige redaktionelle Mängel sowie Mängel des Cookiebanners. Auch im Test mit Betroffenen war die Seite gut bedienbar, sowohl per Screenreader und Tastatur als auch in Bezug auf die Verständlichkeit und Lesbarkeit. Vor allem die vielen (auch gut beschriebenen) Bilder lockern das Webangebot auf und erleichtern den Einstieg in die Themenbereiche. Das zugehörige Buchungsportal wies im Test noch Mängel auf, die allerdings nach der Beratung behoben worden sind.
Das Mädchenhaus Bremen fiel im Test sehr positiv in Bezug auf die barrierefrei bedienbare Tab-Struktur und die Verständlichkeit für die unterschiedlichen Zielgruppen auf. Vereinzelt muss technisch noch nachgebessert werden. Für den Leichte Sprache Bereich wurden eigens passende Illustrationen erstellt. Gebärdensprachvideos können zur Zeit leider noch nicht finanziert werden.
Welcome to Bremen mit der umfangreichen Darstellung von Einrichtungen und Anlaufstellen für einzelne Themenbereich des Alltags wies im Test nur noch sehr wenige Barrieren auf. Es war erkennbar, dass bereits bei der Erstellung des Webangebots stark auf Barrierefreiheit geachtet wurde.
Die Stadtportale bremerhaven.de und bremen.de sind zwischenzeitlich mehrfach überprüft worden und die aufgezeigten Mängel wurden immer umfassend behoben.