Weitere Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Überwachung der digitalen Barrierefreiheit sind zu finden in den häufigen Fragen zur Überwachung.
In der 40.Sitzung des Landesteilhabebeirats wurde die Stichprobenliste 2023 vorgelegt.
Von den 49 überprüften digitalen Angeboten hatten 42 (86%) eine Barrierefreiheitserklärung.
12 davon waren fehlerhaft, 15 waren veraltet.
Von den 49 überprüften digitalen Angeboten war auf 29 (59%) eine Kurzvorstellung in Gebärdensprache vorhanden.
Von den 49 überprüften digitalen Angeboten war auf 36 (73%) eine Kurzvorstellung in Leichter Sprache vorhanden.
Von den 49 überprüften digitalen Angeboten hat keines vollumfänglich die Anforderungen erfüllt.
Bei der vereinfachten Überwachung wurden 21 festgelegte Anforderungen bzw. Kriterien der EN 301 549 überprüft. Zusätzlich wurden bei erkennbar groben Verstößen weitere Kriterien der WCAG auch der Stufe AAA hinzugezogen.
Insgesamt wurden 1055 Kriterien überprüft und 1064 Mängel notiert und mit 577 Screenshots dokumentiert.
Von den 21 Kriterien, die bei allen Angeboten einheitlich geprüft worden, waren 38,47% bestanden, 16,79% im Wesentlichen bestanden, 32,2% nicht bestanden und 12,54% nicht anwendbar.
Insgesamt erfüllten 20% der digitalen Angebote mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen, 60% der digitalen Angebote erfüllten mindestens die Hälfte, 8 Angebote erfüllten weniger als 1/3 der Anforderungen.
Bei der eingehenden Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 und WCAG Kriterien der Stufe AAA überprüft.
Insgesamt wurden 479 Kriterien überprüft und 167 Mängel notiert und mit 81 Screenshots dokumentiert.
25% der geprüften Kriterien wurden bestanden, 5% im Wesentlichen bestanden, 16,28% nicht bestanden und 53,72% der Kriterien waren nicht anwendbar.
Insgesamt erfüllten 50% der digitalen Angebote mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen, die mobile Anwendung erfüllte weniger als die Hälfte.
Bei der PDF-Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 überprüft.
Insgesamt wurden 146 Kriterien überprüft und 36 Mängel notiert.
Die zweite Phase des zweiten Überwachungszeitraums zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten wurde für Bremen zum 15. Dezember 2023 abgeschlossen. Erneut wurden sowohl Angebote der Kernverwaltung als auch von weiteren öffentlichen Stellen getestet. Alle Stellen erhielten die Prüfberichte, die vorhandene Mängel ausweisen, Empfehlungen zur Verbesserung enthalten und auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik hinweisen.
Durch das Festlegen von Fristen zur Nachbesserung der digitalen Angebote und wiederholten Kontakten zu den öffentlichen Stellen konnte eine bessere Behebung der bestehenden Barrieren durchgesetzt werden. Ziel ist hierbei stets, das allgemeine Verständnis der Mitarbeitenden der öffentlichen Stellen zu schärfen, damit ähnliche Barrieren bei anderen nicht getesteten digitalen Angeboten ebenfalls erkannt und behoben werden können.
19 der getesteten öffentlichen Stellen nahmen das Angebot der Beratung zum Prüfbericht an, bei der im Detail alle Mängel besprochen und genau erklärt werden, sowie Lösungen erarbeitet werden. Vorteilhaft ist es, wenn auch die Dienstleistende z.B. Webagenturen, zu den Beratungsgesprächen hinzugezogen werden, die ihre Erkenntnisse dann im Folgenden auch auf andere digitale Angebote transferieren können.
86% aller getesteten Angebote enthalten eine Barrierefreiheitserklärung, eine Steigerung um 10 % im Vergleich zum letzten Jahr. Über ein Viertel der Barrierefreiheitserklärungen waren jedoch veraltet, über ein Drittel fehlerhaft. Es zeigt sich, dass Sinn und Zweck der Erklärung zur Barrierefreiheit von den Anbietenden oft nicht verstanden wird und die Texte oft nur kopiert werden, schlechtesten falls direkt von völlig anderen unzusammenhängenden Webauftritten.
73% der Angebote veröffentlichen die gesetzlich vorgeschriebenen Übersetzungen in Leichter Sprache, 59% in Gebärdensprache.
Nur ein Angebot im Test stellte zusätzliche über die gesetzliche Forderung hinausgehende Inhalte in Leichter Sprache bereit.
Die aufgefundenen Barrieren entsprachen weitestgehend denen aus dem letzten Jahr.
Liste der häufigsten Barrieren.
Als neues Kriterium für die vereinfachte Überwachung wurde in diesem Überwachungszeitraum die Sichtbarkeit des Tastaturfokus - WCAG Kriterium 2.4.7 - bei allen getesteten Angeboten mit berücksichtigt. Nur 45% der getesteten Angebote erfüllten das Kriterium zufriedenstellend. Hier besteht noch großer Verbesserungsbedarf - wie generell bei der Tastaturbedienbarkeit digitaler Angebote, die nur zu 39.46% erfüllt wurde.
Negativer Spitzenreiter war auch in diesen Jahr die Betextung von Bildern und interaktiven Elementen für die Screenreadernutzung. Weitestgehend liegt die Behebung in der Hand der Redaktionen, die entsprechend aufgeklärt werden müssen über die korrekte Beschreibung von Bildern: Welche Bilder sind rein dekorativ und benötigen keine Beschreibung? Was gehört zu einer guten Bildbeschreibung? Wieso ist es meistens nicht ausreichend, als Beschreibung nur ein kurzes Schlagwort (Hafen, Veranstaltung xy, Logo etc.) zu verwenden?
Eine weitere große Barriere stellen PDF-Dokumente dar. Nur bei einem getesteten Webangebot waren alle veröffentlichten PDF-Dokumente barrierefrei zugänglich, auf allen anderen fanden sich viele nicht-getaggte PDF-Dateien, die per Screenreader nicht auslesbar sind. Die geprüften getaggten Dateien waren zu großen Teilen mangelhaft in den Überschriftenstrukturen, Alternativtexte fehlten, Tabellen waren nicht korrekt umgesetzt, die Lesereihenfolge war fehlerhaft oder es fehlten teilweise ganze Absätze. Dem kann einfach begegnet werden, wenn Inhalte so weit es geht direkt als Webseiten veröffentlicht werden und PDF-Dokumente nur in Ausnahmefällen verwendet würden, z.B. als alternative Druckversion von Inhalten, die sich auf dem Webauftritt befinden (Fahrpläne, Ablaufpläne etc.).
Nicht-barrierefrei zugängliche Dokumente sind zu kennzeichnen, was bisher kaum erfolgt.
Neu aufgefallen ist auch der Trend in der Webentwicklung bzw. der verwendeten Frameworks, möglichst viele ARIA-Attribute einzusetzen, in der Annahme, je mehr davon vorhanden ist, desto barrierefreier sei der Webauftritt. Leider ist oft das Gegenteil der Fall, wie die Prüfungen beweisen. Es wird nicht verstanden, was genau diese ARIA-Attribute bewirken und in welchen Situationen und Abhängigkeiten man sie sinnvoll einsetzen kann. Bei Screenreadernutzung wird durch die Häufung von Attributen so oft nur „Audio-Spam“ erzeugt. Die erste Regel von ARIA lautet: Kein ARIA ist besser als schlechter ARIA! Deutlich besser ist es, grundsätzlich native HTML-Elemente und -Attribute mit der gewünschten Semantik und Funktionalität zu verwenden.
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