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Auswertung der Überwachung 2022 im Zyklus 2 (2022-2024)

Stichprobenzusammensetzung im Jahr 2022

  • Webauftritte im vereinfachten Test (21 plus x Kriterien): 43
    • davon Kogis-Webauftritte: 10
    • davon aus Bremerhaven: 9
  • Webauftritte im eingehenden Test (129 Kriterien): 3
    • davon Kogis-Webauftritte: 1
    • davon aus Bremerhaven: 1
  • PDFs im eingehenden Test (137 Kriterien): 2
  • Apps im eingehenden Test (109 Kriterien): 1
  • Zusätzlich Tests aus der Stichprobe 2022 in den nächsten Zyklus verschoben (Relaunch anstehend): 3

Weitere Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Überwachung der digitalen Barrierefreiheit sind zu finden in den häufigen Fragen zur Überwachung.

In der 31.Sitzung des Landesteilhabebeirats wurde die Stichprobenliste vorgelegt. Im Protokoll finden sich noch zusätzliche Änderungen.

Stand Barrierefreiheitserklärungen

Von den 47 überprüften digitalen Angeboten hatten 36 (77%) eine Barrierefreiheitserklärung.
16 davon waren fehlerhaft, 29 waren veraltet.

Stand Gebärdensprache

Von den 47 überprüften digitalen Angeboten war auf 22 (47%) Angeboten eine Kurzvorstellung in Gebärdensprache vorhanden.

Stand Leichte Sprache

Von den 47 überprüften digitalen Angeboten war auf 24 (51%) Angeboten eine Kurzvorstellung in Leichter Sprache vorhanden.

Durchgeführte Tests auf Basis der BITV 2.0 anhand EN 301 549 und WCAG

Von den 47 überprüften digitalen Angeboten hat keines vollumfänglich die Anforderungen erfüllt.

Vereinfachte Überwachung

Bei der vereinfachten Überwachung wurden 21 festgelegte Anforderungen bzw. Kriterien der EN 301 549 überprüft. Zusätzlich wurden bei erkennbar groben Verstößen weitere Kriterien der WCAG auch der Stufe AAA hinzugezogen.

Insgesamt wurden 1176 Kriterien überprüft und 1248 Mängel notiert und mit 606 Screenshots dokumentiert.

Von den 21 Kriterien, die bei allen Angeboten einheitlich geprüft worden, waren 37,65% bestanden, 15,61% im Wesentlichen bestanden, 35,22% nicht bestanden und 11.52% nicht anwendbar.

Insgesamt erfüllten 37,2% digitale Angebote mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen, 65,1% der digitalen Angebote erfüllten mindestens die Hälfte, nur 2 Angebote erfüllten weniger als 1/3 der Anforderungen.

Eingehende Überwachung Webangebote und mobile Anwendung

Bei der eingehenden Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 und WCAG Kriterien der Stufe AAA überprüft.

Insgesamt wurden 515 Kriterien überprüft und 156 Mängel notiert und mit 106 Screenshots dokumentiert.

23,88% der geprüften Kriterien wurden bestanden, 4,67% im Wesentlichen bestanden, 13,59% nicht bestanden und 57,86% der Kriterien waren nicht anwendbar.

Insgesamt erfüllten 75% digitale Angebote mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen, 100% der digitalen Angebote erfüllten mindestens die Hälfte.

PDF Überwachung

Bei der PDF-Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 überprüft.

Insgesamt wurden 101 Kriterien überprüft und 11 Mängel notiert.

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Überwachung von digitalen Angeboten

Die erste Phase des zweiten Überwachungszeitraums zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten wurde für Bremen zum 15. Dezember 2022 abgeschlossen. Wie im ersten Überwachungszeitraum (2020-2021) wurden sowohl Angebote der Kernverwaltung als auch von weiteren öffentlichen Stellen getestet. Alle Stellen erhielten die Prüfberichte, die vorhandene Mängel ausweisen, Empfehlungen zur Verbesserung enthalten und auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik hinweisen.

Erneut fällt positiv auf, dass die Webangebote, die für die Verwaltung zentral bereit gestellte Systeme nutzen, wie den KOGIS-Baukasten, das Bremerhaven.de-Design oder das bremen.online-Design, deutlich besser abgeschnitten haben.

Nur 77% aller getesteten Angebote des Jahres 2022 enthalten eine Barrierefreiheitserklärung. Leider ist diese in fast allen Fällen veraltet, der jährlichen Aktualisierungspflicht wurde in 80% der Fälle nicht nachgekommen. Auch sonst sind viele Erklärungen zur Barrierefreiheit nicht vollständig oder mit Fehlern behaftet. Zum Beispiel fehlen bei 31% der getesteten Angebote mit Barrierefreiheitserklärung die geforderten Übersetzungen zu den wesentlichen Inhalten der Barrierefreiheitserklärung in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, im Vorjahr waren es 27%. Der Rückgang erklärt sich dadurch, dass in diesem Jahr verhältnismäßig weniger KOGIS-Auftritte als im letzten Jahr getestet wurden. Die Zentralstelle stellt die beiden Übersetzungen kostenlos bereit und gibt Hinweise zur Einbindung in den eigenen Auftritt.

Die Prüfberichte enthalten eine Übersicht über die festgestellten Mängel sowie Hinweise zu deren Behebung. Zusätzlich enthalten sie in 2022 eine Liste aller Bilder des jeweiligen Webauftritts mit zugehöriger Bildbeschreibung zur schnellen Übersicht, welche Bildbeschreibungen korrigiert werden müssen. Auch wird eine Liste aller veröffentlichten PDF-Dokumente beigefügt, mit dem Hinweis, ob diese bereits getaggt sind oder nicht. Diese Listen richten sich an die Redaktionen, die damit gezielter Bildbeschreibungs- und PDF-Mängel beheben können.

Punkte, die in 2022 immer wieder aufgefallen sind und auch allen anderen Webseiten-Verantwortlichen helfen, die Barrierefreiheit ihrer Auftritte zu verbessern sind unter anderem:


  • Wiederholte Blöcke umgehen
    Ein technisches Kriterium die Einteilung einer Webseite in Bereiche (Landmarks) betreffend. Oft werden diese unzureichend definiert und es gibt alternativ auch keine zusätzlichen Möglichkeiten (z.B. Skip-Links), um einzelne Bereiche (Inhalt, Navigation, Fußbereich etc.), gezielt anzusteuern.
  • Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit
    Oft wird übersehen, dass auch in der Mobilansicht, die nicht nur am Smartphone sondern auch bei Seitenvergrößerung angezeigt wird, alle Inhalte mit Tastatur bedienbar sein müssen. Die größten Barrieren zeigten sich hier in nicht zugänglichen Navigationsbereichen.
  • Mangelhafter Tastaturfokus.
    Der Standardbrowserfokus ist nicht immer ausreichend.
  • Veröffentlichte PDFs sind größtenteils nicht mit Tags versehen, so dass sie bei Screenreadernutzung nicht zugänglich sind. Sind sie getaggt, fehlen oft Überschriftenstrukturen, Lesezeichen und Bildbeschreibungen.
  • Schriftgrößen waren in 79% der getesteten Angebote in festen Pixelangaben definiert.
    D.h. wenn man in seinem System standardmäßig größere Schriftgrade festgelegt hat, werden die Schriften dennoch in der pixelgenau festgelegten Größe und nicht in der gewünschten Größe angezeigt. Durch die Verwendung relativer Schriftgrößen (rem,em,%) statt pixelgenauer (px), kann diese Barriere leicht behoben werden.
  • Oft war der Zweck bzw. das Ziel eines Links nicht unmittelbar aus dem Linktext ersichtlich. Z.B. weil alle Links "Mehr" oder "Download" lauteten.
    Erschließt man sich Webauftritte über Linklisten, sind solche Linkbetextungen nicht zielführend.
  • Fehlende Bildbeschreibungen und Auszeichnungen von Buttons und Schaltern
  • Unzureichende Kontraste
  • Fehlende Überschriftenstrukturen
  • Videos ohne Untertitel
  • Nicht zugängliche Formulare

Die Zentralstelle bietet Beratung zu den Prüfergebnissen an, kommen Sie auf uns zu!

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